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Do., 26. Juni 2014, 10:26 Uhr
NGG Darmstadt & Mainz fordert Lohnuntergrenze für alle – ohne Ausnahme / Drehtür-Effekt droht
2.200 Langzeitarbeitslosen im Kreis wird „löchriger Mindestlohn-Käse“ nicht schmecken
Ein Ja zum „löchrigen Schweizer Käse“ – aber nicht beim Mindestlohn. Die Ernährungsgewerkschaft NGG will keine Ausnahmen beim Mindestlohn. „8,50 Euro pro Stunde für jeden, immer und überall“, so die NGG. Wer Langzeitarbeitslose oder unter 18-Jährige beim Lohn „billig abspeisen wolle“, mache den Mindestlohn „löchrig wie einen Schweizer Käse“. Foto: NGG
KREIS BERGSTRASSE – Keine Lohn-Schlupflöcher im Kreis Bergstraße: Auch für die mehr als 2.200 Langzeitarbeitslosen im Kreis Bergstraße soll der Mindestlohn gelten. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Darmstadt & Mainz erteilt damit Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn eine klare Absage. „Wenn Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dann werden sie zur ‚Billig-Lohn-Reserve‘ im Kreis Bergstraße“, sagt NGG-Geschäftsführer Udo Löwenbrück.
Dass die schwarz-rote Bundesregierung Ausnahmen zulassen will, mache den Mindestlohn „löchrig wie einen Schweizer Käse“. Udo Löwenbrück warnt: „Kommt das Gesetz wie geplant, dann können Unternehmen Langzeitarbeitslosen deutlich weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen – und das sogar ein halbes Jahr lang. Wer nach langer Arbeitslosigkeit die Hoffnung hat, endlich wieder einen Job zu bekommen, wird so über den Tisch gezogen.“ Was dann passiere, sei klar: „Erst einstellen, dann für einen Billig-Lohn schuften lassen und nach sechs Monaten wieder auf die Straße setzen“, sagt der Geschäftsführer der NGG Darmstadt & Mainz.
Es sei zu befürchten, dass Unternehmen „billige Langzeitarbeitslose“ gezielt nutzen würden, um reguläres Personal zu ersetzen. „Auch wenn unter 18-Jährige den Mindestlohn nicht bekommen sollen, droht ein Drehtür-Effekt: Ältere Beschäftigte würden dann durch ‚billige Junge‘ ausgebootet“, warnt Udo Löwenbrück. Um jeden Verdrängungswettbewerb zu verhindern, müssten Ausnahmen beim Mindestlohn deshalb grundsätzlich vom Tisch.
Wenn der Mindestlohn ab kommenden Januar gelte, würden davon insbesondere auch Beschäftigte in der Gastronomie, im Bäckerhandwerk und in den Backshops profitieren. „Die NGG spricht für einen Großteil der Menschen, die dringend auf die einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro warten. Es ist daher notwendig, dass die NGG künftig auch einen festen Platz in der Tarifkommission hat, die über die Anhebung des Mindestlohns entscheiden wird“, macht NGG-Geschäftsführer Udo Löwenbrück deutlich. zg