KREIS BERGSTRASSE – Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der GGEW erhalten aktuell vermehrt Schreiben privater Messstellenbetreiber, die den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys), sogenannter Smart Meter, anbieten. Hinweise auf gesetzliche Vorgaben und zeitlich befristete Angebote können dabei den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Die GGEW weist darauf hin, dass der Abschluss eines solchen Vertrags nicht erforderlich ist, um gesetzliche Vorgaben zum Smart-Meter-Einbau zu erfüllen. Die Absender sind wettbewerbliche Messstellenbetreiber, die den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme auf dem freien Markt anbieten. Bei ihren Schreiben handelt