Mi., 19. Mai 2021, 19:08 Uhr
Update: Coronavirus im Kreis Bergstraße, Stand 19.05.2021 / Kreis verlässt Bundesnotbremse!
26 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle
KREIS BERGSTRASSE – Im Kreis Bergstraße gibt es 26 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle – 5 in Lampertheim, 4 in Heppenheim, je 3 in Bürstadt und Wald-Michelbach, je 2 in Grasellenbach, Rimbach und Viernheim sowie je 1 in Groß-Rohrheim, Bensheim, Lindenfels, Lorsch und Zwingenberg.
Insgesamt sind nun 10.758 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt, 9.908 Personen gelten als genesen. Zudem hat es 318 Todesfälle gegeben. Erläuterung zu den gemeldeten Todesfällen: Bei der Zählung der Todesfälle wurde auf die Zählweise des RKI und des Landes Hessen umgestellt und die Meldungen abgeglichen. Als COVID-19-Todesfälle werden demnach alle Infizierten gezählt, die als COVID-19-Fälle erfasst werden und die im Laufe der Infektion verstorben sind. In diesem Kontext wurden zwei Todesfälle in Bensheim (64 J., 90 J.) als Corona-Todesfälle nacherfasst.
In folgenden Einrichtungen gibt es mindestens einen neuen positiven Fall: In der Pestalozzischule in Lampertheim und in der Heinrich-Böll-Schule in Fürth.
Derzeit befinden sich 20 Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit 3 Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße. Insgesamt befinden sich derzeit 23 Personen aus dem Kreis mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung.
Kumulierter 7-Tage-Wert
Im Kreis Bergstraße liegt der Inzidenzwert heute bei 62,9.
Mit Stand vom 18.05.2021 erfolgten im Impfzentrum des Kreis Bergstraße 72.144 Erstimpfungen sowie 25.358 Zweitimpfungen.
Weitere aktuelle Informationen zur Coronavirus-Epidemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter
www.kreis-bergstrasse.de/corona
Kreis verlässt Bundesnotbremse
Das RKI weist heute für den Kreis Bergstraße den fünften Werktag in Folge eine Inzidenz unter 100 aus. Der Kreis verlässt somit ab Freitag, 21.05.2021, 0 Uhr, die Bundesnotbremse. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die hessischen Infektionsschutz-Regeln der Stufe 1:
Ausgangsbeschränkungen: Keine
Kontaktregeln: jetzt zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene
Verkaufsstätten, Einzelhandel: Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „click and meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Hinweis: Der Appell der Hessischen Landesregierung, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, entfällt.
Schule: Jahrgangsstufen 1-6 Präsenzunterricht, Jahrgangsstufen 7-11; Wechselunterricht, alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht, Testpflicht zweimal pro Woche für alle
Hochschulen: Hybridbetrieb
Arbeitsplatz/Homeoffice: Pflicht zum Homeoffice wo es möglich ist, verpflichtende Testangebote für ArbeitnehmerInnen bei Präsenz (2x pro Woche)
Alten- und Pflegeheime: Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021), keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021), keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021)
Gastronomie: Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Medizinische Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten
Alkoholkonsum: Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie)
Erweiterte Maskenpflicht: in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Fußgängerzonen; generelle Empfehlung der medizinischen Maske für Innenräume, ÖPNV und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können
Körpernahe Dienstleistungen: Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), tagesaktuelle Testpflicht für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte): Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur zu bestimmten Zwecken möglich (insbesondere beruflich, öffentliches Interesse), strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflicht sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch; außer berufliche, dienstliche Zusammenkünfte), tagesaktueller Testnachweis nötig
Veranstaltungen unter freiem Himmel: Unter strengen Hygieneauflagen mit max. 100 (ungeimpften) Personen, Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) und tagesaktuellem Test; das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
Freizeit- und Amateursport: Auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung, möglichst elektronisch; tagesaktueller Test); wie bisher: Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14) ist möglich
Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmel (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks etc.) mit bisherigen Auflagen der CoKoBeV insbesondere Terminvereinbarung, Öffnung der Innenräume von Museen, Schlössern, Zoos und Galerien usw. mit Anmeldung und Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
Clubs, Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie (nur Außengastronomie) mit tagesaktuellem Test, s.u. - keine Tanzveranstaltungen.
Prostitutionsstätten: Geschlossen
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr: Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige)
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche bei längerem Aufenthalt
Liegt die vom RKI für den Kreis ausgewiesene Inzidenz ab Freitag für weitere 14 Tage in Folge unter 100 oder liegt sie fünf Tage in Folge unter 50 greift ab dem nächsten Tag Stufe 2 der Landesregelung, die weitere Öffnungen mit sich bringen würde.
Die Bundesnotbremse gilt wieder, sobald die vom RKI für den Kreis ausgewiesene Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Die Bundesnotbremse greift in dem Fall wieder ab dem übernächsten Tag.
Weitere Infos unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln zg
zg