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  • Mo., 14. April 2014, 16:53 Uhr
    Jugendschutzkontrollen in Lampertheim: 16-jährige Testerin erhielt problemlos Zigaretten und alkoholische Getränke

    Alkohol und Zigaretten für Minderjährige? In Lampertheim offenbar kein Problem!

    LAMPERTHEIM - Im Rahmen einer Jugendschutzkontrolle wurden am 10. April vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung insgesamt elf Lokalitäten, darunter Einkaufsmärkte, Kioske, Tankstellen, Spielhallen und Raucherlokale in Lampertheim, überprüft.

    Bei neun der elf Kontrollen war es der 16-jährigen Testerin problemlos möglich, sowohl Zigaretten als auch alkoholische Getränke, wie eine Flasche Wodka, zu kaufen. Eine Kontrolle des Ausweises fand nicht statt. Auch den Besuch einer der getesteten Spielhallen und die Möglichkeit des Spielens an einem der Automaten wurde, trotz Vorzeigen des Ausweises, gestattet. Ebenfalls konnte ein Raucherlokal, welches erst ab 18 Jahren besucht werden darf, betreten sowie Getränke konsumiert werden.

    Lediglich in zwei Fällen wurde, nach einer Kontrolle des Ausweises, der Zugang verwehrt bzw. die Zigaretten nicht verkauft.

    Laut Jugendschutzgesetz ist es verboten Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, abzugeben oder ihnen den Verzehr zu gestatten. Lediglich alkoholische Getränke wie z.B. Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Außerdem dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen ermöglicht werden.

    Die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen ist ebenfalls verboten. In Zweifelsfällen bezüglich des Lebensalters ist in jedem Fall eine Ausweiskontrolle durchzuführen.

    Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 EUR, in besonders schweren Fällen auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. So müssen die betroffenen Verkäufer in den nächsten Tagen mit entsprechenden Bescheiden von Seiten der Ordnungsbehörde rechnen.

    Auch in Zukunft werden von Seiten der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen Jugendschutzkontrollen durchgeführt! Die Stadt Lampertheim bittet deshalb um genaue Beachtung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Herrn Geschwind, unter der Telefonnummer 06206/935-271. zg

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