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  • Mi., 09. November 2016, 19:35 Uhr
    Naturschutzrechtlicher Ausgleich durch Nutzungsverzicht im Wald / Ausweisung einer weiteren Stadtwaldfläche

    Arten- und Biotopschutz wird im Stadtwald gefördert

    Totholz bietet im Wald zahlreichen Arten idealen Lebensraum, so wie beispielsweisen Spechten für deren Nistlöcher. Foto: pixabay.com


    LAMPERTHEIM – Die Diskussion um die Fällung einer Eiche im Viernheimer Wald in der Nähe von Hüttenfeld schlug hohe Wellen – und auch wenn diese nicht auf Lampertheimer Gebiet steht, hat die Stadtverwaltung Überlegungen angestrengt, wie man die Situation in Bezug auf einen naturschutzrechtlichen Ausgleich durch Nutzungsverzicht im Wald verbessern könne.

    „Nach der Stilllegung städtischer Waldflächen im Lampertheimer Bruch als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme wird nun auf einer weiteren Fläche des Stadtwaldes zur Förderung des Arten- und Biotopschutzes auf die forstliche Nutzung verzichtet“, erläuterte Bürgermeister Gottfried Störmer am Mittwoch. Die etwa 2,5 Hektar große Fläche befindet sich nordöstlich von Lampertheim-Neuschloß im Landschaftsschutzgebiet „Forehahi“, das auch als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist.
    Wesentlich für die Eignung als Kompensationsmaßnahme sind die vorhandenen, etwa zweihundertjährigen Stieleichen. Dabei handelt es sich um den ältesten Eichenbestand im Stadtwald Lampertheim. Er wird ergänzt durch 120-jährige Kiefern und Buchen sowie einzelne Douglasien und Fichten.

    Leider wurde der Eichenwald in einem Teilbereich durch das Unwetter vom 10. August 2014 stark in Mitleidenschaft gezogen. Viele der alten Bäume hielten dem Sturmtief „Ursula“ nicht stand, knickten ab oder wurden entwurzelt. Die ursprünglich zu schützende Fläche musste daher um etwa ein Drittel verkleinert werden. Die Windwurffläche wurde jedoch inzwischen wieder mit jungen Eichen aufgeforstet.

    Im Waldbestand findet sich viel stehendes und liegendes Totholz. Die meisten Eichen weisen Höhlen, insbesondere Spechtlöcher, Windrisse, Astabbrüche und vereinzelt auch Stammbruch auf. In diesen Strukturen finden neben Spechtarten wie dem Mittelspecht und anderen Höhlenbrütern auch Fledermäuse wie die Bartfledermaus und totholzbewohnende Insekten Lebensraum.

    Die Stadtwaldabteilung bildet zusammen mit weiteren Eichenbeständen in den benachbarten Staatswaldbereichen Bürstadt, Lorsch und Wildbahn (Hüttenfeld) aus dem sogenannten Kernflächenkonzept des Forstamtes Lampertheim nunmehr einen Biotop- bzw. Lebensraumverbund innerhalb des Waldes.
    Auch bei der Auswahl dieser Waldfläche wurde die grundsätzliche Eignung als Kompensationsmaßnahme zwischen der Stadt Lampertheim, Hessen Forst und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße abgestimmt. Die Anerkennung als sogenannte Ökokontomaßnahme durch den Kreis Bergstraße ist inzwischen erfolgt. Die Maßnahme kann nun als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Erschließung neuer Baugebiete oder den Bau von Straßen dienen, so dass hierfür künftig weniger landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Benjamin Kloos

     

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