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  • Do., 05. Dezember 2024, 15:25 Uhr
    ZULASSUNGSBEHÖRDE: i-Kfz macht’s möglich / Kreis Bergstraße bietet internetbasierte Fahrzeugzulassung an

    Auto zulassen ohne Wartezeit und Behördengang

    www.kreis-bergstrasse.de

    Kreis Bergstraße (kb). Ein gekauftes Auto online ohne Wartezeit und ohne Behördengang neu zulassen und anschließend sofort losfahren? Mit i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung, ist das bei der Zulassungsbehörde der Bergsträßer Kreisverwaltung jederzeit möglich. Und nicht nur das: Auch Anträge auf Wieder- oder Tageszulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Abmeldung, Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen sowie die Mitteilung eines Wohnsitzwechsels innerhalb des Kreises Bergstraße können bequem über das Internet von zuhause aus oder von jedem anderen Ort rund um die Uhr gestellt werden.
     
    „Es ist mir wichtig, dass möglichst viele Behördenvorgänge auch einfach und bequem von zuhause online erledigt werden können. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an der Digitalisierung der Kreisverwaltung, denn es werden jeden Monat neue Prozesse digital möglich gemacht. Auch die Zulassung des eigenen Fahrzeugs funktioniert mittlerweile zuverlässig mit ein paar Mausklicks. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen würden“, sagt Landrat Christian Engelhardt. Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, zuständiger Dezernent für die Zulassungsbehörde, hebt hervor: „Für viele Bürgerinnen und Bürger bietet i-Kfz die Möglichkeit, sich viel Zeit und Aufwand zu ersparen. Das i-Kfz-Verfahren ist seit September 2023 voll automatisiert und für die Bürgerinnen und Bürger noch weiter vereinfacht worden.“ Das Online-Portal für KFZ-Angelegenheiten ist über die Homepage des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/ erreichbar. Dort können die entsprechenden Anträge über das i-Kfz-STVA-Portal gestellt werden.
     
    i-Kfz als digitale Fahrzeugzulassung hat ihre Anfänge bereits im Jahr 2015 und wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Inzwischen können auch juristische Personen wie etwa Autohäuser oder Flottenbetreiber i-Kfz nutzen. Privatpersonen benötigen für die Nutzung von i-Kfz einen neuen Personalausweis (nPA). Diese Funktion gibt es bei allen nach Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen standardmäßig. Alternativ ist auch eine eID-Karte oder ein Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Funktion möglich. Benötigt wird zudem ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit NFC. Alternativ kann die Authentifizierung aber auch über ein Bund ID-Konto mit Elster-Zertifikat oder eID-eAT-Authentifizierung erfolgen.
     
    Sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Bürgerinnen und Bürger direkt nach der digitalen Zulassung losfahren und müssen nicht mehr darauf warten, bis ihnen die Fahrzeugdokumente und Kennzeichenplaketten per Post zugestellt werden. Zehn Tage darf das online zugelassene Fahrzeug mit Kennzeichenschildern ohne Siegel- und Hauptuntersuchungsplakette  im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Als Nachweis der vorläufigen Fahrzeugzulassung reicht der digital zum Ausdruck bereitgestellte vorläufige Zulassungsbescheid in Papierform aus. zg

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