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  • Fr., 20. Dezember 2013, 00:22 Uhr
    Unterlagen können vom 30. Dezember bis 31. Januar eingesehen werden

    Bebauungsplan "Rheinlüssen III und IV liegt öffentlich aus

    LAMPERTHEIM - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2013 beschlossen, dass der Bebauungsplan 093 - 01 "Rheinlüssen III und IV – 1.Änderung", Gemarkung Hofheim, (zeichnerische und textliche Festsetzung) einschließlich Begründung gem. § 3  Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.

    Folgende umweltbezogene Informationen wurden im Bebauungsplanverfahren erarbeitet: Schalltechnische Untersuchung und Umweltbericht gem. § 2 a BauGB. Die Unterlagen liegen deshalb in der Zeit von Montag, 30. Dezember 2013, bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2014, beim Fachdienst 60-3 Stadtplanung, Römerstraße 102, III. OG, vor Zimmer 312 montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr, montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr für jeden zur Einsicht offen.

    Das Planziel ist die Schaffung der Voraussetzung zur ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst aus Gründen der Transparenz den gesamten Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes 093-00 "Rheinlüssen III und IV", bestehend aus den Grundstücken,
    Gemarkung Hofheim, Flur 3, Nr.373/6 tlw., 373/7 tlw., Flur 4, Nr. 46/2, 46/3, 100/2 tlw., sowie 406 - 504 und ist in dem beigefügten Lageplanausschnitt dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können.

    Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Beschluss zur Offenlegung wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Zg.

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