Di., 26. November 2019, 09:17 Uhr
Stellungnahme der CDU-Fraktion zur angekündigten Klage der "IG Ackerflächen erhalten"
„Bedauern, das parteiübergreifende Gespräche abgelehnt wurden”
BÜRSTADT – Die CDU bedauert, dass die „Interessengemeinschaft Ackerflächen erhalten“ (IG) die parteiübergreifend angebotenen Gespräche über die künftige Baulandpolitik der Stadt Bürstadt abgelehnt hat. Der an Uwe Metzner als IG-Sprecher übermittelte Vorschlag, eine neutrale Mediation zur Kompromissfindung einzuschalten, blieb ohne verbindliche Rückmeldung. Umso bedauerlicher ist jetzt der Schritt der IG, gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids Klage einzulegen, denn die Dialogbereitschaft auf Augenhöhe war bei der CDU jederzeit vorhanden.
Ganz bewusst haben wir im August ein Grundsatzpapier „Agenda 2030“ erarbeitet und verabschiedet, wonach „die Neufassung der städtebaulichen Entwicklungsplanungen in einem offenen Prozess mit den betroffenen Landwirten und Eigentümern erarbeitet werden soll“. In dieser Erklärung betont die CDU, dass Konflikte, Vorurteile und Ängste systematisch aufgearbeitet und tragfähige Kompromisslösungen erarbeitet werden sollen.
Das Bürgerbegehren wurde nicht inhaltlich, sondern nach rechtlicher Prüfung aus formalen Gründen abgelehnt. Insofern sehen wir einer Klage gegen diesen Beschluss gelassen entgegen.
In der Aussprache zum Bürgerbegehren haben alle Fraktionen betont, dass das eigentliche Anliegen nach besserem Schutz der Grün- und Ackerflächen in der künftigen Baulandpolitik aufgegriffen werden soll. Folglich erging von Seiten der Stadt Bürstadt auch umgehend ein Gesprächsangebot an die IG.
Dass die IG sich jetzt zur Klage entschlossen hat, führt die CDU auch auf die persönliche Betroffenheit und Doppelrolle von Uwe Metzner in der IG und als Fraktionsvorsitzender der Grünen in Bürstadt zurück. Als betroffener Anwohner am geplanten Neubaugebiet „Langgewann“ schlittert der Ortsvorsteher von Bobstadt jetzt ganz offensichtlich in einen Widerstreit der Interessen hinein. Schließlich hat der Ortsbeirat dem kleinen Neubaugebiet mit 26 Bauplätzen mit großer Mehrheit zugestimmt. Dieser demokratischen Entscheidung stellt sich jetzt ausgerechnet der Ortsvorsteher mit seinem privaten Engagement in der IG entgegen.
Damit wird für Bobstadt auch ein seit vielen Jahren ersehntes ganz wesentliches Infrastrukturprojekt gefährdet: Die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs (BÜ 26). Nur mit der Erschließung über das neue Gewerbegebiet „Im Mittelfeld“ lässt sich das derzeitige Gewerbegebiet „In den weißen Aspen“ verkehrlich anbinden. Damit könnten endlich ein besserer durchgängiger Lärmschutz und auch eine Entlastung der LKW-Verkehre durch den Ortsteil erfolgen. Zudem werden in dem nördlichen Teil des Gewerbegebiets laut Beschluss ausdrücklich kleinteilige Grundstücke für heimische Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen. Auch hier besteht ein hoher Nachfragebedarf, auf den eine verantwortungsvolle Kommunalpolitik eingehen muss. zg