Gut besuchte Infoveranstaltung zur Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen und Überarbeitung der Niederschlagswassergebühren
Berechnungen verärgern Betroffene
Bei der dritten Informationsveranstaltung wurden die Bürger von Bürgermeisterin Barbara Schader, Experten der Stadtverwaltung und externen Fachbüros über den aktuellen Stand der Arbeiten und zum Straßenbauprogramm informiert. Foto: Hannelore Nowacki
BÜRSTADT – Der Einladung des Magistrats der Stadt Bürstadt zur 3. Informationsveranstaltung im Bürgerhaus zu den Themen „wiederkehrende Straßenbeiträge und Überarbeitung der Niederschlagswassergebühren“ waren zahlreiche betroffene Bürger gefolgt. Bürgermeisterin Barbara Schader gab einen Überblick über den aktuellen Stand und stellte die Experten der Stadtverwaltung und beteiligten Firmen vor, die zur abgeschlossenen Fragebogenaktion und den Berechnungen Stellung nahmen. Vorgestellt wurde das geplante Bauprogramm für den fünfjährigen Erhebungszeitraum der Straßenbeiträge bis 2022. Diplom-Wirtschaftsingenieur Thomas Becker, Vorstand des Fachbüros Kommunal-Consult Becker, informierte die Bürger über den Projektstand der Flächenaktualisierung zur Erhebung der Niederschlagswassergebühren und der wiederkehrenden Straßenbeiträge sowie über die vorläufigen Beitragssätze der Abrechnungsgebiete. Zur Klärung von Fragen habe den Bürgern rechnerisch an 34 Tagen telefonische Unterstützung durch eine Hotline zur Verfügung gestanden, an 33 Tagen gab es Bürgersprechstunden. 5.217 Fragebögen wurden zum Niederschlagswasser versendet, 5.244 versendete Fragebögen betrafen die wiederkehrenden Straßenbeiträge. Nur noch ein paar Sonderfälle seien zu klären. Allerdings kam zur Erreichbarkeit der Hotline Kritik aus dem Publikum. Eine Bürstädterin kritisierte, dass ihre Versuche über die Hotline, per E-Mail und über den Postweg Kontakt zu bekommen keinen Erfolg gehabt hätten. Im persönlichen Gespräch nach der Veranstaltung wollte Becker diese und andere Kritikpunkte klären. Fehler seien nicht auszuschließen, räumte er ein.
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Beim komplexen Projekt „wiederkehrende Straßenbeiträge“ sind gesetzliche Vorgaben des Landes Hessen die Basis, wie Becker erklärte. Seit 2013 habe der Gesetzgeber den Kommunen freigestellt, welche Art des Straßenausbaubeitrages angewendet wird. Bis dahin galt nach der Satzung der Stadt Bürstadt der „Maßnahmenbezug“, bei dem die direkten Anlieger einer sanierten Straße nach einer Berechnungsformel aus Grundstücksfläche und Nutzungsfaktor zum Teil viel Geld zahlen mussten. Mit dem Beschluss, zukünftig wiederkehrende Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu erheben, habe die Stadtverordnetenversammlung den Weg für eine eher solidarische Lösung gewählt. Danach werden alle Grundstückeigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebietes an den Kosten beteiligt. Aus dem Prinzip „wenige zahlen viel“ wird der Grundsatz „viele zahlen weniger“, erklärte Becker. Die tatsächlichen Kosten werden auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und damit ein niedriger Beitragssatz errechnet wird. Die Kommune trage einen Eigenanteil, der sich aus dem „Vorteil der Allgemeinheit“ ergebe. Als Abrechnungsgebiete wurden Bobstadt, Boxheimerhof, Bürstadt, Gärtnersiedlung, Industrie- und Gewerbegebiet Bobstadt Ost, Industrie- und Gewerbegebiet Bürstadt Nord-Ost und Riedrode festgelegt.
Niederschlagswassergebühren nach Vollgeschossen
Deutlichen Unmut äußerten mehrere Bürger über die Berechnung der Niederschlagswassergebühren nach Vollgeschossen. Man habe nur ein Vollgeschoss, werde aber auf Basis von drei Vollgeschossen zur Kasse gebeten. Becker verdeutlichte, dass es in diesen Fällen auf den jeweiligen Bebauungsplan ankomme, wenn dieser nämlich drei Vollgeschosse erlaube, werde nach dem Gesetz mit drei Vollgeschossen gerechnet, obwohl tatsächlich nur eines vorhanden ist. Diese Art der Berechnung sei aber schon immer so gewesen. Die Grundstückseigentümer können mit 21 bis 35 Cent pro Grundstücksquadratmeter rechnen. Auf kritische Stimmen antwortete Kämmerer Ralf Kohl, der erklärte, dass auch Grundstückseigentümer angeschrieben worden waren, die in den nächsten zwanzig Jahren gar keine Niederschlagswassergebühren zu zahlen hätten wie im Sonneneck. Infrarottechnik mache es leicht, auf den Luftbildern, die das Land Hessen zur Verfügung stelle, die befestigten Flächen zu erkennen. Doch die Grundstückseigentümer hätten eine Mitwirkungspflicht, da Luftbilder nur eine Schätzung ermöglichten. Bürgermeisterin Schader wies darauf hin, dass die Stadt Bürstadt noch keine neue Satzung habe, diese sei von den Stadtverordneten erst im Dezember zu beschließen.
Straßenbauprogramm von 2018 bis 2022
Joachim Kilian vom Fachbüro Unger Ingenieure gab einen Überblick über den Zustand des Bürstädter Kanal- und Straßensystems mit Rückblick und Ausblick auf das Bauprogramm. „Es wurde viel gemacht in den letzten Jahren und viel Geld ausgegeben“. Von 2005 bis 2016 waren es 14 Millionen Euro für Erneuerung und Sanierung der Straßen, für den Unterhalt 15 Millionen, insgesamt 29 Millionen Euro, pro Jahr demnach 1,9 Millionen Euro. Für die Kanalsanierung werden 150.000 Euro jährlich ausgegeben. Christian Schwarz von NH ProjektStadt erläuterte die städtebaulichen Projekte im Rahmen der „Aktiven Kernbereiche“ in der Innenstadt sowie die Planungen für Bahnhofsvorplatz und Bahnhofsallee. Oswin Klees, stellvertretender Leiter des Bauamts, zuständig für den Tiefbau, stellte das Straßenbauprogramm von 2018 bis 2022 vor, das nur von zwei städtischen Mitarbeitern bearbeitet werde. Insgesamt sind 13 Bauvorhaben aufgelistet. Bürgermeisterin Schader meinte abschließend, dass diesem ersten Bauprogramm noch viele weitere folgen werden. Hannelore Nowacki
Information
13 Bauvorhaben von 2018 bis 2022
2018 bis 2020: In Bürstadt die Bahnhofsallee und der Bubenlachring, in Bobstadt die Darmstädter Straße und in der Frankfurter Straße der Gehweg bis zur Nordstraße.
2019 ist die Nibelungenstraße im Abschnitt „Fußgängerzone“ dran, die Bahnhofstraße in Riedrode und in Bobstadt die Bergstraße von der Mannheimer Straße bis Rheinstraße. 2020/21 wird die Nibelungenstraße von der Dammstraße bis Forsthausstraße saniert, 2021 die Kirschstraße von der Mainstraße bis Krämersweide.
2022 sind in Bürstadt vier Bauprojekte geplant: Vinzenzstraße (Nibelungenstraße bis Bgm.-Siegler-Straße, Industriestraße (Waldgartenstraße bis Zum Mühlgraben) sowie Boxheimerhofstraße und Leuschnerstraße (jeweils von der O.-Schremser-Straße bis Kettelerstraße).