Mi., 07. Januar 2015, 20:39 Uhr
Schiedsamt Lampertheim: Interessierte können sich bis 15. Januar melden
Bewerbungen für das Amt der Schiedspersonen sind noch möglich
LAMPERTHEIM - Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt ein. Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.
Die Amtszeiten des derzeitigen Schiedsmannes sowie des stellvertretenden Schiedsmannes enden im Februar 2015. Interessierte Personen können sich zur Wahl stellen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein (§ 3 HSchAG).
Wahlbewerbungen sind bis zum 15. Januar 2015 schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Schiedsamt“ versehen, an den Magistrat der Stadt Lampertheim, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim zu richten.
Die Wahl ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar 2015 vorgesehen. Die Gewählten bedürfen im Anschluss noch der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Lampertheim. zg