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  • Fr., 18. August 2023, 08:49 Uhr
    ENTLASTUNG: Nachbarschaftshilfe ist Entlastung bei Pflegebedürftigkeit im Alltag 

    Bitte melden! In Hessen gibt es die bezahlte Nachbarschaftshilfe 

    Pflegebedürftigen Menschen helfen, weiter im eigenen Haushalt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, ist Ziel der Nachbarschaftshilfe. Im Bild (von links): Nachbarschaftshelfer Dieter Lahr, die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, Alexandra Löchelt von der Fachstelle Leben im Alter und Nachbarschafshelferin Andrea Marschall-Schneider. Foto: Hannelore Nowacki


    KREIS BERGSTRASSE – Glücklicherweise gibt es viele Menschen, die gerne in der Nachbarschaft helfen, zum Beispiel wenn jemand im Haus oder in der Bekanntschaft schon älter ist und das Einkaufen schwerfällt, etwas in den Keller gebracht werden muss oder die Gardinen aufzuhängen sind, dann springen sie ein oder kommen sogar regelmäßig vorbei. In der Coronazeit wurde darüber öfter berichtet und man konnte sich offiziell als Nachbarschaftshelfer anmelden. Aber wie sieht es jetzt aus? Alexandra Löchelt von der Fachstelle Leben im Alter beim Kreis Bergstraße hat in Gesprächen festgestellt, dass die bezahlte Nachbarschaftshilfe als bürgerschaftliches Engagement kaum bekannt ist. Mit einem gemeinsamen Pressegespräch der Ersten Kreisbeigeordneten Diana Stolz machten die beiden ihr Anliegen öffentlich: Wer andere Menschen bei Pflegebedürftigkeit in ihrem Alltag entlasten möchte, möge sich bitte bei der Fachstelle Leben im Alter in Heppenheim melden und die Möglichkeit nutzen, damit etwas Geld zu verdienen. Sich im sozialen Umfeld zu engagieren findet Stolz ganz wichtig, denn heute sei meist keine Großfamilie mehr da, die schnell mal hilft. Schon mit 16 Jahren kann man Nachbarschaftshelfer werden, braucht dann aber das Einverständnis der Eltern. Zurzeit gibt es im Kreis Bergstraße 64 aktive Nachbarschaftshelfer, ein Drittel ist berufstätig, zwei Drittel sind in Rente. Zwei behördlich anerkannte Nachbarschaftshelfer, der Bensheimer Dieter Lahr und Andrea Marschall-Schneider aus Viernheim, berichteten von ihren guten Erfahrungen. Bei seiner Arbeit für die Jugendherberge Starkenburg kümmere er sich eher um jüngere Menschen, doch in seiner Freizeit kümmere er sich um ein Ehepaar, beide über 80. Er kaufe ein oder begleite die beiden beim Einkauf, gemeinsam werde gekocht und er helfe im Haushalt. Anderen Menschen zu helfen habe ihm schon im Zivildienst gefallen. „Ich mache es mit Freude, es gibt mir viel zurück, kann ich nur empfehlen“, sagt Dieter Lahr mit einem Strahlen. Andrea Marschall-Schneider ist hauptberuflich Familientherapeutin, in ihrer Freizeit kümmert sie sich schon seit der Coronazeit um eine Freundin ihrer Mutter. Rezepte abholen, Einkaufen mit Taschen schleppen, Salat schnippeln, die Fahrt zum Friseur oder einfach mal zusammen Kaffee trinken steht auf dem Programm. „Putzen ist nicht in meinem Portfolio“, sagt sie, „zum Glück gibt es eine Putzhilfe“. Aber auch sie steigt ab und zu auf die Leiter. Zufriedenheit auf beiden Seiten erleben die beiden Nachbarschaftshelfer. Dabei gehe es nicht ums Geld verdienen, doch für junge Leute könne es ein schönes Taschengeld sein. Geregelt ist diese behördlich anerkannte Art der Nachbarschaftshilfe vom Land Hessen seit 1. Oktober 2022 durch Verordnung. Die Entlastungshilfe im Alltag soll dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person im eigenen Haushalt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Körperliche Pflege gehört nicht dazu. Leistungen von Nachbarschaftshelfern werden nach Prüfung der Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abgerechnet. Die unterstützte Person muss einen Pflegegrad haben, man darf aber nicht miteinander bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einem Haushalt leben. Die Fachfrau für die Altenhilfe erklärte, dass monatlich ein  Betrag von 125 Euro nutzbar sei, den die Pflegekassen für Pflegebedürftige der Grade 1 bis 5 vorhalten. Das hört sich erstmal kompliziert an, ist aber ziemlich einfach. Man meldet sich an, reicht ein paar Unterlagen und den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als drei Jahre) ein. Ein Antrag, ein Erhebungsbogen und ein polizeiliches Führungszeugnis gehören dazu. Die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person muss auf der Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements erfolgen, lautet eine der Regeln für die gesetzliche Anerkennung nach dem Sozialgesetzbuch. Auch Pflegedienste können ihre hauswirtschaftlichen Leistungen abrechnen. Die gezahlte Aufwandsentschädigung orientiert sich am Mindestlohn von zwölf Euro. Zum Nachlesen gibt es den neuen Info-Flyer, der in allen Bürgerbüros im gesamten Kreis Bergstraße ausgelegt wird. Darin steht auch, welche Leistungen zur Entlastung im Alltag angeboten werden dürfen. Das sind zum Beispiel die üblichen Tätigkeiten im Privathaushalt wie Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereitung von Mahlzeiten oder die übliche Reinigung der Wohnräume. Pflegebedürftigen, die Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, rät Alexandra Löchelt, den Betrag von 125 Euro monatlich nicht ganz auszuschöpfen, um damit eventuell andere Leistungen wie die Tagespflege zu kombinieren. Weitere Infos über www.pflege-in-hessen.de sowie bei der Fachstelle Leben im Alter, Graben 15, 64646 Heppenheim, Telefon 06252-15 5198, leben-im-alter@kreis-bergstrasse.de Hannelore Nowacki

     

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