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So., 31. Januar 2021, 19:14 Uhr
STADTVERWALTUNG BÜRSTADT: Wahlen finden am 14. März statt / Musterwahlzettel als Beilage für Bürstadt, Bobstadt und Riedrode am Mittwoch im TIP
Briefwahl für Kommunalwahlen ab Montag möglich
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht zur Kommunalwahl – hier der Musterwahlzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bürstadt – Gebrauch. Foto: oh
BÜRSTADT –Am Sonntag, 14. März, sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Kommunalwahl, der Kreistagswahl und an der Wahl des neuen Landrats teilzunehmen und somit von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Durch den Ausbruch des Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen wird auch der anstehende Urnengang nur mit pandemiebedingten Einschränkungen möglich sein. Um das persönliches Infektionsrisiko zu minimieren und somit einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Bereits seit Montag können die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Bürstadt beantragen.Die Beantragung der Wahlunterlagen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
Auf der Homepage der Stadt Bürstadt kann die Beantragung unter www.buerstadt.de problemlos erfolgen. Hierzu steht der Button „Wahlscheinantrag“ zur Verfügung. In der Zeit vom 8. Februar 2021 bis 21. Februar 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bürstadt versendet. Durch Ausfüllen des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können ebenfalls die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können ebenso beim Wahlamt beantragt und abgeholt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der direkten Stimmabgabe vor Ort. Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person wie etwa für die Partner oder die Eltern beantragen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
Unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift kann der Wahlschein auch durch übersenden einer E-Mail an wahlen@buerstadt.de beantragt werden. Es wird jedoch die Beantragung im Online-Verfahren empfohlen.
Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bittet die Stadtverwaltung Bürstadt die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, auf die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen zu verzichten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wahlunterlagen im Eingangsbereich des Rathauses zu beantragen, welche Ihnen daraufhin zugesendet werden.
Die persönliche Antragsstellung ist von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhrsowie montags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, je einem Stimmzettel für die Wahlen, für die man wahlberechtigt ist, je einem amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels, einem Wahlbriefumschlag, den die Stadt Bürstadt freigemacht hat und einem Merkblatt zur Briefwahl, mit Informationen in Wort und Bild, wie die Stimme per Briefwahl abgegeben werden kann.
Die Deutsche Post gewährleistet, dass die eingeworfenen Briefwahlunterlagen kostenlos zum Wahlamt der Stadt Bürstadt transportiert werden.
In der Mittwochsausgabe des TIP vom 3. Februar 2021 werden zudem Musterwahlzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bürstadt, der Ortsbeiräte Bobstadt und Riedrode und des Kreistages einliegen.
Sofern Bürgerinnen und Bürger Rückfragen zu den anstehenden Wahlen haben, können sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt Bürstadt unter den Rufnummern 06206 / 701 – 230 bei Herrn Molitor oder 06206 / 701 – 234 bei Frau Werner, per E-Mail an wahlen@buerstadt.de oder postalisch an
das Wahlamt, Magistrat der Stadt Bürstadt, Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt wenden. zg