Fr., 14. Januar 2022, 11:56 Uhr
STADTVERWALTUNG BÜRSTADT: „Stadt unterliegt strikt den Maßnahmen des Kreises”
„Bürstadt nicht ausdrücklich von Maßnahmen erfasst”
BÜRSTADT – Im Kreisgebiet entwickelten sich die Infektionszahlen im Wochenverlauf steil nach oben. Die ergänzenden „Hotspot-Regelungen“ des Landes Hessen in Verbindung mit der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises vom 14. Januar 2022 sehen dabei ein Alkoholverbot an belebten Plätzen wie etwa in Bensheim und Heppenheim sowie eine entsprechende Maskenpflicht in Fußgängerzonen vor. Davon wird Bürstadt nicht ausdrücklich erfasst, wie seitens der Stadtverwaltung klargestellt wird. Ein eigener Gestaltungsspielraum besteht hierbei nicht. Die Stadt unterliegt strikt den Maßnahmen des Kreises. Darüber hinaus wird auf die Regelung hingewiesen, dass bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen im Außenbereich die 2G-Regelung greift, innen gilt 2G-Plus. zg