Sa., 26. August 2017, 12:55 Uhr
SPD begrüßt Entlastung bei den Kindertagesstättengebühren für Drei- bis Sechsjährige
„CDU ist auf unsere Linie eingeschwenkt"
KREIS BERGSTRASSE – „Wir freuen uns zunächst für die hessischen Eltern über die Entlastung bei den Kindertagesstättengebühren für Drei- bis Sechsjährige ab dem 1. August 2018 für sechs Stunden Betreuung werktäglich. Die CDU-geführte Landesregierung ist damit endlich auf die Linie der SPD eingeschwenkt. Schließlich waren wir es, die bereits seit zwei Jahren eine öffentliche Kampagne für gebührenfreie Bildung in Hessen führen.“ Das teilen die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Karin Hartmann und Norbert Schmitt in einer Pressemitteilung mit. Es sei jedoch offensichtlich, dass „die Landesregierung mit diesem durchsichtigen Wahlkampfmanöver aus einer gewissen Eile heraus agiert.“
Die beiden Landespolitiker machen weiterhin deutlich, dass das SPD-Konzept „einen entscheidenden Schritt weitergeht: Wir fordern Gebührenfreiheit auch für die Krippenbetreuung und für den ganzen Tag, haben unsere Ideen eng mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie pädagogisch tätigen Organisationen abgestimmt. Die Landesregierung hat derlei Expertise leider nicht vorher mit ins Boot geholt und wälzt die Mehrkosten von 440 Millionen Euro für die beiden nächsten Jahre nun tatsächlich auf die Kommune ab“, unterstreichen Schmitt und Hartmann.
Ferner gebe es im hessischen Bildungssystem deutlich mehr zu tun, als es die Landesregierung glauben machen will: „Im deutschlandweiten Vergleich ist es weiterhin nur mittelmäßig. In dem am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichten Bildungsmonitor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln erhält Hessen 50,7 Punkte und belegt damit unter den 16 Bundesländern den elften Platz“, erinnern die Sozialdemokraten. Die gut 250 Seiten umfassende Untersuchung bemängle auch ungünstige Betreuungsbedingungen. „Hier sind die 50 Millionen Euro Investition in die Qualität unserer KITAs für die kommenden beiden Jahre nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. zg