Mi., 29. April 2015, 11:49 Uhr
Rathaus-Service am 2. und 4. Mai geschlossen/ Verwaltungsaußenstelle Hofheim am 4. Mai geschlossen
Einführung eines neuen Einwohnermeldeverfahrens emeld21 bei der Stadtverwaltung Lampertheim
LAMPERTHEIM - Wegen der Einführung eines neuen Einwohnermeldeverfahrens und der damit verbundenen technischen Einschränkungen bleibt der Rathaus-Service am Samstag, 2. Mai und am Montag, 4. Mai geschlossen. Die Verwaltungsaußenstelle Hofheim ist am Montag, 4. Mai geschlossen. Die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen am Donnerstag, 30. April im Rathaus-Service ist aufgrund der Systemumstellung nur bis 17 Uhr und die Beantragung von Expresspässen spätestens bis 14.30 Uhr möglich. In der Verwaltungsaußenstelle Hofheim ist die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch bis Mittwoch, 29. April möglich. Für die Beantragung eines Expressreisepasses wenden Sie sich bitte direkt an den Rathaus-Service der Stadt Lampertheim. Ab Dienstag, 5. Mai stehen die Bediensteten des Rathaus-Service sowie der Verwaltungsaußenstelle Hofheim zu den gewohnten Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern wieder zur Verfügung. Seit Anfang 2015 wird mit emeld21 eines der modernsten Einwohnermeldeverfahren in den Meldeämtern und Bürgerbüros in Hessen eingesetzt. 219 hessische Kommunen arbeiten bereits mit der neuen Einwohnermeldeamts-Software emeld21. Am kommenden Wochenende werden 73 südhessische Kommunen, auch die Stadt Lampertheim, auf das neue Verfahren umgestellt. Die Neuerungen umfassen unter anderem: das Auslesen und Übernahme der Grunddaten eines Bürgers aus dem neuen Personalausweis, die Anzeige der einzelnen bürgerrelevanten Schritte des Sachbearbeiters auf dem dem Antragsteller zugewandten Bürgermonitor, die permanente Datenspiegelung und Sicherung der Datenbanken zum Schutz vor Datenverlust im Rechenzentrum und die sofortige Datenübernahme von jeder Meldebehörde in Deutschland beim Zuzug durch den vorausgefüllten Meldeschein gemäß neuem Bundesmeldegesetz. Durch diese moderne und prozessoptimierte Software werden kürzere Bearbeitungszeiten erwartet. Mit emeld21 werden grundsätzlich die technischen Voraussetzungen geschaffen, um nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 1.11.2015 bestimmte Meldevorgänge zukünftig auch online ausführen zu können.
zg