Mo., 14. März 2016, 12:26 Uhr
Grüne suchen Gespräch mit der Regierungspräsidentin in Darmstadt zum Thema Lampertheimer Altrhein
Entschlammung grundsätzlich genehmigungsfähig, aber mit hohen Kosten verbunden
LAMPERTHEIM – Anfang März waren Vertreter der Grünen Lampertheim, Dieter Melchior,
Stefan Nickel, künftiges Fraktionsmitglied und Fraktionsvorsitzender Helmut Rinkel, zum Gesprächstermin mit Brigitte Lindscheid, Regierungspräsidentin Darmstadt, Annette Enders - Leiterin Abteilung V Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz, Manfred Bach - Abteilung IV – Arbeitsschutz und Umwelt, Dezernat Oberflächengewässer nach Darmstadt gereist. Thema war der Lampertheimer Altrhein und Helmut Rinkel schilderte die Problematik des Lampertheimer Altrheins sowie die aktuelle Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim und stellte die Frage, ob die geplante Entschlammung des Lampertheimer Altrheins überhaupt genehmigungsfähig sei. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde zunächst die technische Entsorgung des Schlammes und die damit verbundene logistische Herausforderung angesprochen. Bei einem Aushub von zwei Meter Dicke auf 2,2 Kilometer Länge ergebe dies eine Schlammausbeute von 250.000 Kubikmeter. Dieser Schlamm solle, wie beim Pilotprojekt der Stadt geplant, zum Trocknen in große Säcke mit einem Fassungsvermögen von 95 Kubikmeter verpackt und gelagert werden. Zunächst stelle sich die Frage, ob für die rund 2.500 Säcke eine entsprechend große Fläche möglichst nahe des Altrheins zur Sedimentlagerung zur Verfügung bereit stehe. Ein weiteres Problem könnte das aus den Säcken austretende Wasser sein. Zwar wird vermutet, dass die im Schlamm vorhandenen Schwermetalle und anderen Schadstoffe durch den Sack zurückgehalten beziehungsweise im Schlamm gebunden bleiben und nicht mit dem Wasser ausgeschwemmt werden. Kontaminiertes Wasser dürfe auf keinen Fall in das Erdreich beziehungsweise in den Altrhein gelangen und müsste aufgefangen werden. Die Kosten hierfür wären sehr hoch, aber noch größer könnte das Problem sein, eine Kläranlage bzw. Deponie zu finden, die das belastete Wasser bzw. Schlamm aufnehmen wird. Die Stadt Lampertheim müsste sich im Vorfeld des Pilotversuchs im Klaren darüber sein, welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen können und ob man gewillt sei, diese zu erbringen. Aus wasserrechtlicher Sicht gebe es jedoch keine Gründe oder Hindernisse, die gegen eine Genehmigung zur Sedimententnahme sprechen. Ebenso werden aus naturschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Versagungsgründe für die vorgesehene Entschlammung gesehen. Auch hätten etwaige Kampfmittelfunde keine Auswirkungen auf die wasserrechtliche beziehungsweise naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit. Die Regierungspräsidentin bezeichnet die geplanten Maßnahmen zusammenfassend grundsätzlich als genehmigungsfähig, verwies aber auf die genannten Probleme und die damit verbundenen hohen Kosten, die sich durch die Munitionssuche noch erhöhen würden. Das Land Hessen selbst habe kein Interesse an der Entschlammung und würde sich deshalb auch nicht an den Kosten beteiligen. Eine Förderung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sei nicht möglich, da eine Entschlammung nach diesen Richtlinien nicht erforderlich sei. Auch wenn der Altrhein nicht als Stillgewässer, sondern als Fließgewässer eingestuft wäre, würde dieser nicht dadurch automatisch als förderfähig gelten. Die Einstufung des Altrheins als Stillgewässer erfolgte jedoch nicht durch das RP, sondern durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Regierungspräsidentin Lindscheid sicherte den Vertretern der Lampertheimer Grünen zu, dass die Stadt Lampertheim bei einer entsprechenden Fragestellung nun eine schriftliche Stellungnahme zur grundsätzlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen erhalten könne. Dies sei bei der letzten Anfrage der Stadt leider nicht möglich gewesen, da es sich formal um einen unvollständigen Genehmigungsantrag gehandelt habe. Abschließend bot Lingenscheid an, dass auch Vertreter ihres Hauses nach Lampertheim kommen würden, um beispielsweise im Rahmen einer Ausschusssitzung über den Sachstand sowie die rechtliche und finanzielle Problematik zu informieren. zg