SPD BÜRSTADT: Mitgliederversammlung rückt Freizeitkickergelände in den Fokus
Erst Eckpunkte erfüllen, dann Zustimmung
Die SPD Bürstadt hat sich in in ihrer letzten Mitgliederversammlung zur Weiterentwicklung des Freizeitkickergeländes positioniert. Foto: Steffen Heumann
BÜRSTADT – In der vergangenen Mitgliederversammlung hat die SPD Bürstadt, neben den aktuellen Themen der Stadt, sich auch mit dem Freizeitkickergelände befasst. Aus der aktuellen Beschlusslage der Stadt, dass auf dem Gelände ersatzweise ein Kindergarten in Modulbauweise entsteht, wurde ein Initiativantrag der Versammlung zur Beschlussfassung mit der Überschrift „Bebauung Freizeitkickergelände“ vorgelegt. Nach einer intensiven und sachlichen Diskussion darüber, wurde der Antrag mehrheitlich beschlossen und die Fraktion beauftragt, diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. An der grundsätzlichen Haltung aus dem Wahlprogramm der SPD, dass in Bürstadt ein solches Gelände zur sportlichen und spielerischen Betätigung den Bürgerinnen und Bürger, gerade Kinder, Jugendlichen und Sportvereinen notwendig und wichtig ist, hat sich nichts geändert. Ganz im Gegenteil, durch den Bildungs- und Sportcampus wurden in der jüngsten Vergangenheit Versprechungen zur freien Nutzung des gesamten Geländes seitens der Verwaltung gemacht, die nicht der Realität entsprechen, wie sich nach und nach rausstellte. Die SPD Bürstadt trägt in ihrer Entscheidung der aktuellen angespannten Lage an begrenztem Bau- und Wohnraum Rechnung und schlägt ein Konzept vor, das die Mitglieder zum Umdenken angeregt hatte, und sie so mittragen.
Folgende Eckpunkte müssten erfüllt werden, dass eine Bebauung des Freizeitkickergeländes die Zustimmung der SPD erhalte. „1. Es ist unverzüglich ein Lärmgutachten zu erstellen, um die Sicherheit zu bekommen, dass eine Bebauung mit Wohnhäusern trotz Nachbarschaft zu der Schießanlage des Schützenvereins möglich ist. Sofern es da Einschränkungen geben wird, sind diese aufzulisten und politisch zu diskutieren. Wenn das Gutachten eine Bebauung zulässt, gelten nachfolgende Vorgaben: 2. Es muss vor der Bebauung eine vergleichbare Begutachtende Fläche auf dem Gelände zwischen dem Gelände der TSG-Halle/Dachdecker Stadtmüller und Umgehungsstraße hergestellt und vor einer Bebauung des heutigen Geländes zur Verfügung stehen. 3. Die Fläche des jetzigen Geländes wird von der Stadt an die BGE verkauft. Der Verkaufserlös wird zur Herstellung des Ersatzgeländes eingesetzt. 4. Auf dem Ersatzgelände sind die gleichen sportlichen Möglichkeiten vorzusehen, die auch heute schon auf dem Freizeitkicker-Gelände vorhanden sind (Dirtpark, Basketballfeld, Tor). 5.Auf dem Ersatzgelände sollte auch eine Toilettenanlage gebaut werden. 6. Außerdem sollte eine Grillhütte vorgesehen werden.“, so die Forderung der Sozialdemokraten. zg