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  • Do., 26. August 2021, 09:35 Uhr
    KATHOLISCHE KIRCHE: Räume können durch kirchliche Gruppen genutzt oder angemietet werden

    Freigabe der Räume in St. Bartholomäus Biblis und St. Theresia 

    BIBLIS/GROSS-ROHRHEIM – Die Verwaltungsräte der Katholishen Kirchengemeinden Biblis und Groß-Rohrheim geben ab dem 1. September 2021 die Räume des Pfarrzentrums Biblis – beispielsweise den Raum der Begegnung – und den Pfarrsaal des Pfarrzentrums St. Theresia in Groß-Rohrheim wieder zur Nutzung durch kirchliche Gruppen und zur Vermietung frei. Bislang fand eine Belegung und Nutzung nur für kirchliche Gruppen im Rahmen der Quadratmeter-Regel statt. In Wattenheim gibt es keine Räume mehr, die vermietet oder durch eigenen Gruppen genutzt werden.

    Voraussetzung für die Nutzung ist die Einhaltung der erweiterten Benutzerordnung der jeweiligen Kirchengemeinde. Basierend auf dem Erlass des Kreises Bergstrasse vom 20.08.2021 sind die Gruppen und Mieter  daher verpflichtet die sogenannte „3-G Regel“ einzuhalten und zeichnen dafür verantwortlich gegenüber dem VWR der Pfarrei. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer eines Kurses (auch Kommunionkinder und Firmlinge, oder Mitglieder des Chors) einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen müssen. zg

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