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Mi., 09. April 2014, 21:44 Uhr
„Verkehrsberuhigte Bereiche“ rücken in Fokus der Kontrollen der Stadtverwaltung Lampertheim
Für ein besseres Miteinander – kleine Regeln, große Wirkung
Achtung Autofahrer: Auf diesem Stück der Domgasse - nämlich genau dort, wo die Erste Neugasse kreuzt - gilt Schrittgeschwindigkeit. Foto: Benjamin Kloos
LAMPERTHEIM - Nachdem es in der Vergangenheit wiederholt zu Klagen seitens der Anwohner von verkehrsberuhigten Bereichen gekommen ist, möchte die Stadtverwaltung Lampertheim nun in einer Kampagne mit einem eigens entwickelten Flyer für Rücksichtnahme und entsprechendes Verhalten werben.
„Glücklicherweise ist es noch zu keinem Unfall aufgrund zu hoher Geschwindigkeit in den verkehrsberuhigten Bereichen gekommen. Wir wollen erreichen, dass dies auch so bleibt", stellte Bürgermeister Gottfried Störmer im Rahmen eines Magistratspressegesprächs klar.
Langsam fahren, Rücksicht nehmen
Generell gilt in verkehrsberuhigten Bereichen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 7 km/h. Diese entspricht der Schrittgeschwindigkeit. Dass dies mit modernen Autos kaum einzuhalten ist, da die meisten bereits nur mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang, ohne Benutzung von Kupplung oder Bremse, ungefähr 15 km/h fahren, ist auch bei der Stadtverwaltung bekannt. Daher „wären bereits diese 15 km/h oder höchstens 20 ein erster wichtiger Schritt. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, die sich in diesen Zonen die Fläche teilen, sollten die Autofahrer darauf Rücksicht nehmen", ergänzte Störmer. Denn nicht nur Fußgänger kreuzen hier häufig, sondern vor allem auch spielende Kinder. „Vielleicht hilft der Hinweis, dass so langsam gefahren werden muss, dass sich die Tachonadel nicht bewegt. Wird aber mit 30 km/h oder 40 km/h gefahren, so können diese Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gebracht werden. Bei 30 km/h werden 13 Meter und bei 40 km/h sogar 20 Meter benötigt, um ein Fahrzeug anzuhalten. Viel zu lange, um das Fahrzeug vor einem spielenden Kind zum Stehen zu bringen", so Störmer. Messungen in den vergangenen Wochen hätten Spitzenwerte bis zu 60 km/h ergeben - einer Geschwindigkeit, bei der die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Fußgängers nach einem Verkehrsunfall bei lediglich 28,7 Prozent liegt.
„Verkehrsberuhigte Bereiche“ - wie hier hin der Kaiserstraße - rücken in Fokus der Kontrollen der Stadtverwaltung Lampertheim. Foto: Benjamin Kloos
Wer hat Vorfahrt?
Viele Autofahrer übersehen besonders im Innenstadtbereich die Hinweisschilder auf verkehrsberuhigte Bereiche - so gehört beispielsweise auch die Kaiserstraße zwischen Römer- und Wilhelmstraße in eine solche Zone. Ebenso wie ein etwa 30 Meter breites Stück der Domgasse - nämlich genau dort, wo die 1. Neugasse kreuzt.
Auch beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. „Rechts vor links“ gilt hier nicht. Die Frage, „Wer hat eigentlich Vorfahrt?“ stellt sich beispielsweise in Lampertheim immer wieder bei der Kreuzung „Emilienstraße / Erste Neugasse“. Nach der Sanierung wurde die Erste Neugasse als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und deshalb müssen die Verkehrsteilnehmer hier warten – die Emilienstraße hat Vorrang.
Regeln für ein besseres Miteinander
Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer die Im verkehrsberuhigten Bereich geltenden Regeln kennen. Diese lauten wie folgt: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern - wenn nötig müssen sie warten. Gleichzeitig dürfen die Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Zudem ist das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig - ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen.
Verstärkte Kontrollen
Die Ordnungsbehörde wird sich im Rahmen der Verkehrsüberwachung in den nächsten Wochen - nach einer ausführlichen Information der Bevölkerung durch die Flyer, die Internetseite und die Presse - u.a. auch schwerpunktmäßig in den verkehrsberuhigten Bereichen aufhalten. Sowohl Geschwindigkeitsmessungen als auch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs werden dann im Mittelpunkt stehen. „Wir möchten die Verkehrsteilnehmer bitten, ihre Geschwindigkeiten der erlaubten Geschwindigkeit in den verkehrsberuhigten Bereichen anzupassen", betont Bürgermeister Störmer.
Ausführliche Informationen und einen Flyer zum Thema „Verkehrsberuhigter Bereich“ können auf der Homepage der Stadt unter: http://www.lampertheim.de/wirtschaft- verkehr/verkehr/allgemeine-informationen/ heruntergeladen werden.
„Bitte fahren Sie mit angepasster, langsamer Geschwindigkeit", appelliert Bürgermeister Störmer an alle Verkehrsteilnehmer - für ein besseres Miteinander aller. Benjamin Kloos