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  • Do., 17. März 2016, 13:00 Uhr
    Zweckverband weist auf einzuhaltende Punkte hin

    Grünsperrmüllsammlung des ZAKB

    LAMPERTHEIM/ BÜRSTADT - Im ZAKB-Gebiet hat die erste Grünsperrmüllsammlung für das Jahr 2016 begonnen. Dabei werden im Auftrag des ZAKB am jeweiligen Abholtag wieder sperrige Gartenabfälle direkt an den Grundstücken eingesammelt. Um Unannehmlichkeiten für die Bürger zu vermeiden, bittet der ZAKB um die Einhaltung der unten genannten Regeln. Hauptursache für liegen gebliebenes Material war in der Vergangenheit, dass der Grünsperrmüll nicht gebündelt oder mit nicht verrottbarer Kordel gebündelt bereit gelegt wird. Da Kunststoffkordel nicht kompostierfähig sind, kann mit Kunststoffkordel gebündeltes Material leider nicht mitgenommen werden. Hierfür darf ausschließlich verrottbare Kordel oder sonstiges kompostierfähiges Material genutzt werden. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsammlung zu gewährleisten, weist der Zweckverband auf folgende weitere Punkte besonders hin: Die sperrigen Gartenabfälle sind am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens am Fahrbahnrand (Gehweg) bereit zu legen. Dabei darf weder der Verkehr auf der Straße noch der Fußgängerverkehr behindert werden. Material, das lose ist oder von seiner Größe her über den Bioabfallbehälter entsorgt werden kann, wird nicht mitgenommen. Dies gilt auch, wenn dieses Material in Kartons oder normalen Papiersäcken bereit gestellt wird. Größeres Baumschnittgut darf im Höchstfall 1,50 Meter lang sein und einen Durchmesser von 10 cm haben, weil es sonst nicht durch das Sammelfahrzeug aufgenommen werden kann. Das Maximalgewicht pro Stück darf nicht mehr als 50 kg wiegen. Die Gesamtmenge pro Grundstück von maximal 3 Kubikmeter darf nicht über-schritten werden. Der Papiersack für Gartenabfälle des ZAKB (3,50 Euro) wird mitgenommen, dieser kann aber auch jederzeit neben dem Bioabfallbehälter bereitgestellt werden. Die Papiersäcke erhalten Sie bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen im ZAKB-Gebiet. Das Einsammelpersonal hat die Anweisung, den Grünsperrmüll vor Ort liegen zu lassen, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden. Prinzipiell gehören zum Grünsperrmüll alle Materialien aus dem Garten, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden können. Hierzu gehören insbesondere Äste, dünne Stämme und Strauchwerk. Die Termine für die Grünsperrmüllsammlung in den ZAKB-Mitgliedskommunen sind für alle Bezirke auf den jeweiligen Abfallkalendern unter der Abkürzung GSM zu finden. zg

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