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  • Di., 28. Mai 2019, 09:06 Uhr
    Massive Belastung des Grundwassers mit dem Schadstoff Arsen als Hintergrund

    Grundwasserentnahmeverbot in Neuschloß

    NEUSCHLOSS – Aus gegebenem Anlass und aufgrund der bevorstehenden Sommermonate erinnert die Stadtverwaltung an das Grundwasserentnahmeverbot im Ortsteil Neuschloß. Bereits im Jahre 1996 erließ der Landrat des Kreises Bergstraße per Allgemeinverfügung ein Verbot zur Grundwasserentnahme aus privaten Haus- und Gartenbrunnen. Demnach ist die Grundwasserentnahme aus privaten Brunnen zum Beispiel zur Gartenbewässerung oder zur Befüllung von Gartenteichen und Schwimmbecken verboten. Das Verbot gilt in folgenden Straßenzügen: Alter Lorscher Weg (gerade Hausnummern), Buchenweg, Erlenweg, Forsthausstraße (Hausnummern 7, 9, 11, 13), Lindenweg, Kiefernweg, Ulmenweg (nicht Hausnummern 2 – 4c), Wacholderweg, Ahornweg (ungerade Hausnummern 1 – 35 und gerade Hausnummern 24 – 48), Eichenweg, Espenweg, Fichtenweg, Kastanienweg und Platanenweg.

    Hintergrund dieses Entnahmeverbotes ist die massive Belastung des Grundwassers mit dem Schadstoff Arsen, welche auf den früheren Betrieb der ehemaligen chemischen Fabrik Neuschloß zurückzuführen ist. Trotz der seit 2003 betriebenen Grundwassersanierung sind diese Schadstoffbelastungen noch nicht soweit zurückgegangen, dass eine gefahrlose Förderung und Nutzung des belasteten Grundwassers möglich ist. Bei einer Förderung des Grundwassers zum Beispiel über Gartenbrunnen wird der Schadstoff Arsen mit an die Erdoberfläche transportiert und kann sich dann bei der Gartenbewässerung im Oberboden sowie auf Zier- und Nutzpflanzen anreichern. Hierdurch oder auch durch eine Befüllung von Schwimmbecken kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtverwaltung bittet die betroffenen Grundstückseigentümer dringend um Beachtung dieses Verbotes zur Grundwasserentnahme. zg
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