Do., 22. Januar 2015, 11:50 Uhr
Pläne vom 9. Februar bis 9. März in Lampertheim einsehbar / Bedenken und Anregungen möglich
Hochwasserrisikomanagement für Hessisches Ried wird erstellt
LAMPERTHEIM - Im Rahmen der Amtshilfe gibt die Stadt Lampertheim die nachstehende amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidums Darmstadt bekannt. Mit der Richtlinie der EU vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet worden, Hochwasserrisikomanagement (HWRMP) aufzustellen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 73 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Im Verfahren zur Aufstellung des HWRMP ist unter anderem das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) anzuwenden.
Nach §§ 14 i, 9 Abs. 1-1b UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 7 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans für den Oberrhein (Hessisches Ried) mit Weschnitz liegt einen Monat lang von 9. Februar bis einschließlich 9. März während der Dienststunden beim Fachbereich Verkehr, Sicherheit und Ordnung, Haus am Römer, Domgasse 2, Zimmer 303 in Lampertheim für jede Person zur Einsicht aus. Der Entwurf ist außerdem auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter der Adresse www.hlug.de/start/wasser/hochwasser/hochwasserrisiko-managementplaene/rhein.html einsehbar. Dort ist auch der endgültige Hochwassermanagementplan zu finden, sobald er aufgestellt worden ist.
Bedenken gegen den Entwurf bzw. Anregungen dazu sind bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, 64278 Darmstadt schriftlich zu erheben oder zur Niederschrift zu erklären..
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und ggf. in den endgültigen Plänen eingearbeitet, bevor diese durch Veröffentlichung in Kraft treten. zg