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  • Mo., 18. Juli 2022, 11:42 Uhr
    NEUES PROJEKT: Bürgerschaftliches Interesse stößt bei Stadtverwaltung auf offene Türen

    Hof-Flohmarkt in Bürstadt

    BÜRSTDT – Seitens der Bürgerschaft wurde vermehrt an die Stadtverwaltung herangetragen, dass Interesse an der Durchführung eines Hof-Flohmarktes in Bürstadt besteht. Entsprechend soll diese Idee aufgreifen werden. Es ist angedacht, dieses Event im Rahmen der Bürstädter Kerwe, am Sonntag, 02. Oktober, durchzuführen.

    Wer darf teilnehmen? Grundsätzlich dürfen alle Bürgerinnen und Bürger auf ihrem jeweiligen privaten Grundstück teilnehmen. Sofern man kein Eigentum besitzt, ist es ratsam, das Vorhaben von der Hausverwaltung bzw. der Vermieterin / dem Vermieter genehmigen zu lassen. Explizit ausgenommen sind öffentliche Verkehrsflächen. Eine gewerbliche Nutzung durch den Verkauf von Speisen und Getränken ist ebenfalls untersagt.

    Wo findet der Hof-Flohmarkt statt? Aufgrund der Kombination mit der Kerwe Bürstadt soll der Teilnehmerkreis auf den Innenstadtbereich beschränkt werden. Ein Angebot für weitere Areale wurde bereits angedacht und wird voraussichtlich im Rahmen der Sozialen Partnerschaft arrangiert.

    Was darf verkauft werden? Alles außer Neuwaren, Speisen und Getränken.

    Wie kann man mitmachen? Interessenten können sich ab sofort bis zum 29. August per Email an Flohmarkt@buerstadt.de oder per Post bei der Stadt Bürstadt anmelden. Wichtig hierbei ist, dass Name, Straße und Hausnummer und nach Möglichkeit eine kleine Übersicht über das Angebot angegeben wird. Auf Basis der Rückmeldungen wird entschieden, ob sich das Vorhaben zum 02. Oktober umsetzen lässt. zg

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