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  • Do., 17. Februar 2022, 12:08 Uhr
    MINISTERPRÄSIDENT BOUFFIER: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen bereits nächste Woche / Weitere Maßnahmen treten zum 4. und 20. März in Kraft

    In drei Schritten zur verantwortungsvollen Öffnung

    In drei Schritten sollen bis zum 20. März die meisten Corona-Regeln enden. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen bereits nächste Woche, am 4. März gibt es Lockerungen für die Gastronomie. Foto: www.pixabay.com


    KREIS BERGSTRASSE – Nach den jüngsten Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch ist klar: Die schrittweise Öffnung kommt, die meisten Corona-Regeln sollen bis zum 20. März entfallen. Die Maskenpflicht und Abstandsregelungen sollen davon ausgenommen bleiben. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier äußerte sich nach den Gesprächen in einem Video-Pressestatement und erläuterte hierhin, dass Hessen sich dem beschlossenen Lockerungsplan anschließt. Klar ist: Am Montag tagt das Corona-Kabinett, kurz danach sollen bereits die ersten Lockerungen in Kraft treten, voraussichtlich im Lauf der kommenden Woche.

    „Wir haben eine Situation, in der das Infektionsgeschehen einen Höhepunkt erreicht hat und jetzt zurückgeht. Wir glauben, dass wir jetzt in wirklich beachtlicher Weise wieder ein ganzes Stück zu einem normalen Leben zurückkehren können. Aber es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Pandemie nicht vorbei ist”, betonte Volker Bouffier. Gemeinsam habe man einen Drei-Stufen-Plan mit zeitlich gestaffelten Maßnahmen beschlossen – auch vor dem Hintergrund, dass das Infektionsschutzgesetz zum 19. März ausläuft.

    Der erste Schritt tritt voraussichtlich bereits in der kommenden Woche in Kraft. Am Montag wird diesbezüglich das Corona-Kabinett tagen und die entsprechende Verordnung auf den Weg bringen. Sobald diese gilt, wird es keine Kontaktbeschränkung mehr für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen geben. Für Ungeimpfte bleibt es bei den bisherigen Regelungen – diese dürfen sich maximal mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und zwei weiteren Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen.

    Der zweite Schritt tritt ab dem 4. März in Kraft und beinhaltet „beachtliche Erleichterungen im Bereich der Gastronomie und des Hotelgewerbes”, wie der Ministerpräsident erläuterte. Denn ab dann gilt in der Gastronomie und im Hotelgewerbe wieder die 3-G-Regelung, so dass Genesene, Geimpfte und auch Ungeimpfte mit einem negativen Coronatests Restaurants und Hotels besuchen können. Besonders freut es Volker Bouffier, dass auch „ein Bereich der sehr gelitten hat in den vergangen beiden Jahren”, wieder eine Perspektive hat: Denn auch Diskotheken und Clubs sollen zum 4. März wieder öffnen, hier gilt die 2G +-Regelung – Genesene und Geimpfte haben mit einem aktuellen Test Zutritt. „Dies führt zu einem lebendigem Miteinander, darüber freue ich mich sehr”, ergänzte Volker Bouffier. Im Bereich der Großveranstaltungen inklusive der Sportveranstaltungen werden die Regeln ebenfalls erweitert. So kann im Innenbereich eine Auslastung von 60 Prozent mit maximal 6.000 Besuchern erfolgen, im Außenbereich 75 Prozent mit bis zu 25.000 Personen. 

    Begrüßt die getroffenen Entscheidungen, sieht aber gleichzeitig noch viele offene Fragen und kritisiert diesbezüglich die Bundesregierung: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Foto: Staatskanzlei / Tobias Koch


    „Der dritte Schritt ist der bedeutendste”, stellte Volker Bouffier klar. Dies habe insbesondere mit dem Auslaufen des Infektionsschzuthgesetzes zu tun, dies wäre der 20. März. Damit laufen alle Kontakt- und Zugangsbeschränkungen aus, zudem sind die Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigen wenn möglich die Arbeit von zuhause aus zu gestatten. 

    „Wenn der Deutsche Bundestag das Infektionsschutzgesetz nicht mehr anwendet oder eine Verlängerung beschließt, fallen alle Regeln weg – dahinter stehen eine Menge an Fragen. Wir halten den beschlossenen Weg für verantwortbar, aber es ist ein Paradigmenwechsel. Alle Eingriffe, auch das Maskentragen, sind Eingriffe in die Grundrechte und brauchen eine gesetzliche Grundlage.” Ein Basisschutz – etwa in Bezug aus Schutz durch Masken oder Abstandsregelungen – müsse noch möglich sein, „das geht aber nur, wenn das Gesetz entsprechend geändert wird, es braucht eine gesetzliche Grundlage. Die Länder haben eine Reihe von Punkten angesprochen, die wir für notwendig halten: Vom Abstandsgebot über das Verhalten in Bus und Bahn bis zu dem Punkt, wie man vulnerable Gruppen gegebenenfalls besser schützen kann. Die Länder waren sich hier einig, aber gab keine Einigung mit dem Bund. Bundesregierung ist derzeit nicht in der Lage zu sagen, was diese Basismaßnahmen sind, weil sich die tragenden Parteien in dieser Frage nicht einig sind”, kritisierte Volker Bouffier die Ampelkoalition. „Wir müssen als Land in der Lage sein, Möglichkeiten zu ergreifen – dies ist nicht gegeben. Dadurch ist es auch nicht möglich zu sagen, wie es nach dem 20. März aussieht und weitergeht”, fand er deutliche Worte. Zumal man sich auch nicht habe verständigen können, ob es vor dem 20. März noch ein Bund-Länder-Treffen geben wird. Hier sieht der hessische Ministerpräsident noch dringenden Handlungs- und Redebedarf. Benjamin Kloos

     
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