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  • Do., 16. Januar 2014, 10:57 Uhr

    Initiativgruppe ruft zu Widerspruch auf

    LAMPERTHEIM - Die „Initiativgruppe Lampertheim gegen eine agrar-industrielle Anlage“ möchte die Bürger und Bürgerinnen Lampertheims darauf hinweisen, dass sie noch bis zum 24. Januar Einsprüche gegen den Entwurf des Bebauungs- und Flächennutzungsplans zur Biogasanlage geltend machen können.

    Die Initiativgruppe hat hierzu ein Widerspruchsformular ins Netz gestellt, dass unter der Internetadresse  www.initiativgruppe-lampertheim.de als pdf-Datei herunter geladen werden kann. Dieses ist an die Stadtverwaltung per Fax unter 06206/935-300 oder per E-Mail unter  poststelle@lampertheim.de zu senden oder kann dort abgegeben werden.

    Hintergrund seitens der Initiativgruppe wären Umweltbelastungen, die durch zusätzlichen LKW- bzw. Schwerverkehr, Abgase, Lärm- und Geruchsbelästigungen entstehen würden. Außerdem gebe es kein plausibles Konzept für die Verbringung des Hühnertrockenkots auf den Äckern. Mit diesem werden u. a. Biogasanlagen „gefüttert“. Es besteht die Gefahr, dass der Hühnertrockenkot, der aus der Massentierhaltung stamme, gesundheitsgefährdende Keime enthält, die multiresistent gegen Antibiotika sind. Lampertheim würde dabei zur pharmazeutischen Sondermüll-Deponie verkommen.

    Ökologisch bedenklich ist auch Energiemais, der als Substrat überwiegend in die Anlage eingefahren werden soll. Er hätte einen hohen Dünger- und Pestizideinsatz zur Folge, was sich nachteilig auf den Naturhaushalt sowie das Landschaftsbild auswirken würde. Betroffen wäre durch den entstehenden LKW-Anlieferverkehr auch eine sich im Planungsgebiet befindliche 700 m lange Vogelhecke. Sie dient vielen Vogelarten als Brut- und Rückzugsstätte. Da der künftige Verkehr aufgrund eines fehlenden Saumes direkt an der Hecke vorbeiführen würde, wäre zudem der Weg auch eine sichere Todesfalle für Kleinsäuger wie Hase, Igel, Mauswiesel, Reptilien und Käfer. Dies würde zu einem weiteren Verlust der Artenvielfalt führen.

    Vermisst werden von der Initiativgruppe auch schlüssige Konzepte, etwa was die Planung in einem Havariefall mit Gärsubstrat und Gülle (Grundwassergefährdung) betreffe. Unklar seien auch die Haftungsübernahme-Garantien für derartige Fälle. zg

     

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