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  • Do., 15. Juli 2021, 15:25 Uhr
    STADTVERWALTUNG BÜRSTADT: Infos zu Vorgehen nach Abschaffung der wiederkehrenden Straßenbeiträge

    Keine Antragstellung durch Beitragspflichtige erforderlich

    BÜRSTADT – „Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer letzten Sitzung am 14.07.2021 die Abschaffung der wiederkehrenden Straßenbeiträge rückwirkend zum 1.1.2018 beschlossen. Die erforderlichen Aufhebungssatzungen müssen zunächst noch ausgefertigt und veröffentlicht werden. Die verwaltungsseitige Abwicklung und Rückzahlung wird jedoch noch etwas Zeit beanspruchen. 

    Die Verwaltung bittet daher, aktuell von Anrufen und Nachfragen betreffend die Rückzahlung abzusehen. Die Aufhebungsbescheide werden schnellstmöglich von Amts wegen versendet. Es ist keine Antragstellung durch die Beitragspflichtigen erforderlich”, so der Magistrat der Stadt Bürstadt in einer Pressemitteilung. zg

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