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  • Di., 14. September 2021, 10:20 Uhr
    LITAUISCHES GYMNASIUM: Besonderes Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Demokratie / Politische Begriffe verständlich erklären 

    „Kommunalpolitisches Wörterbuch” zur Bundestagswahl

    Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt. Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums präsentieren im Vorfeld zur Bundestagswahl 2021 wichtige Begriffe. Foto: www.pixabay.com


    HÜTTENFELD – Gemeinsam mit dem Bündnis für Demokratie in Lampertheim und dem TIP-Verlag erstellen die Kurse Deutsch und Politik und Wirtschaft der 12. Klasse von Dr. Gabriele Hoffmann, Litauisches Gymnasiums, ähnlich wie schon beim "Kommunalen Wörterbuch zur Kommunalwahl" ein kleines Lexikon zur Bundestagswahl 2021. Erscheinen werden ie Begriffe bis zur Wahl in der Mittwochs- und Samstagsausgabe des TIP.

    Die Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasium werden auch an den Juniorwahlen zur Bundestagswahl teilnehmen. Die Begriffe werden nicht alphabetisch erscheinen, sondern nach Schwerpunkten. Für die ersten Begriffe haben sich die jungen Leute ihren Schwerpunkt auf  "Parteien" gelegt und recherchiert, wie diese gegründet werden können und wie sie sich eigentlich finanzieren. Dabei ist es gar nicht so einfach, das dann erworbene umfangreiche Wissen in einer begrenzten Anzahl von Zeichen als Lexikonartikel auszudrücken.

    Warum wählen gehen?

    Das Recht wählen zu gehen bedeutet Verantwortung zu übernehmen, für sich selbst, die Zukunft und die Vergangenheit - und damit für alle Menschen, die uns unser heutiges deutsches Wahlrecht ermöglicht haben. Wählen gehen bedeutet politische Mitbestimmung, die Möglichkeit mitzuentscheiden, in welche Richtung sich Deutschland verändern und entwickeln wird und wie sich Deutschland als Nation im Weltgeschehen positioniert. Wählen gehen heißt Demokratie leben und erhalten. 

    Aktives Wahlrecht

    Der Begriff „Aktives Wahlrecht“ umschreibt, dass eine Person berechtigt ist zu wählen. So besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht bei einer Bundestagswahl zu wählen.

    Grundsätzlich ist in Deutschland jeder wahlberechtigte Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Das Wählerverzeichnis ist u.a. eine Grundlage für die Durchführung der Wahl. Mit dem Wählerverzeichnis kann kontrolliert werden, wer wählen darf und auch wer bereits gewählt hat.

    Es besteht die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen oder in Präsenz im Wahllokal. Bei der Briefwahl wird von Zuhause“ gewählt, hingegen wird bei der klassischen Wahl in einem Wahllokal in einer Wahlkabine gewählt.

    Parteien

    Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die auf Bundes- oder Landesebene als Volksvertretung mitwirken wollen und auf die politische Willensbildung der Bürger Einfluss nehmen.

    Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Parteien eine starke Stellung ein. Deshalb spricht man auch von einer „Parteiendemokratie“.

    Gründung von Parteien

    Die Gründung einer Partei in Deutschland erfolgt allgemein nach zwei gesetzlichen Grundlagen, dem Grundgesetz (GG) und dem Parteiengesetz (PartG). In diesen sind alle Anforderungen und Vorgaben für eine Partei festgelegt. Grundsätzlich ist jede volljährige Person, ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, befugt in Deutschland eine Partei zu gründen oder Mitglied einer Partei zu werden. Auch eine Mindestanzahl an Mitgliedern ist zum Zeitpunkt der Gründung nicht erforderlich. Jedoch muss der Vorstand der zu gründenden Partei aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und die Mehrheit der Parteienmitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auch der Sitz der Partei oder ggf. die Geschäftsführung muss ihren Sitz in Deutschland haben. Weitere Vorgaben sind, dass sich der Name sowie die Kurzbeschreibung der Partei erkennbar von allen bereits bestehenden Parteien unterscheiden muss, sowie zum Gründungsdatum eine Satzung und das Programm der Partei beschlossen und schriftlich dokumentiert sein muss. Die Satzung der Partei muss den Namen, das Kurzzeichen und den Sitz der Partei, die Aufnahme- und Austrittsbedingungen, Rechten und Pflichten, die Regeln zur Einberufung von Versammlungen, sowie die Finanzordnung und die Organen, welche eine Befugnis zur Einreichung von Wahlvorschlägen besitzen, darlegen. Die Partei wird dann vom Bundestag auf ihre Ernsthaftigkeit und auf die Grundgesetztreue (Vereinbarkeit der Werte und Grundsätze der Partei mit dem Grundgesetz) geprüft. Das Parteiengesetz regelt auch das Verbot verfassungswidriger Parteien.

    Finanzierung der Parteien 

    Die Einnahmen politischer Parteien bestehen vor allem aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuwendungen und Parteispenden. Die Teilfinanzierung durch staatliche Zuwendungen ist im Parteigesetz geregelt.

    Man kann auch als Bürger einer Partei Kleinspenden zu kommen lassen, Großspenden werden oftmals von gesellschaftlichen Organisationen und insbesondere von Interessensverbänden, sowie auch von großen Unternehmen getätigt. Meist spenden sie an Parteien, die ihre Meinung oder ihre wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Bei Spenden von mehr als 500 € müssen die Spender identifiziert werden. Die Ausgabenschwerpunkte der Parteien liegen bei der Öffentlichkeitsarbeit, auch für Wahlkampfkandidaten, sowie für Massenmedien (Werbeflächen u. Veranstaltungen). 

    Die Ausgaben und Einnahmen sind gesetzlich geregelt, z.B. Verbote und Begrenzungen für bestimmte Einnahmen und Ausgaben, sowie die Transparenz der Parteifinanzen, die durch Finanzberichte und Spendenlisten vorgeschrieben wird. Auf der Website des Deutschen Bundestages kann man Parteispenden, die 50.000 € überschreiten, einsehen. Die Parteien müssen jedes Jahr dem Präsidenten des Bundestages einen Rechenschaftsbericht vorlegen, der von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft wird.  Die Angaben des Rechenschaftsberichtes müssen folgendes beinhalten: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden der Partei. Der Präsident des Deutschen Bundestages veröffentlicht den Bericht.

    Parteienfinanzierung durch die Wahl

    Wie hoch die staatlichen Gelder ausfallen, die in die Kassen der Parteien fließen, ist unter anderem vom Erfolg einer Partei bei der Bundestagswahl abhängig. Einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben alle Parteien, die nach dem Wahlergebnis der jeweils letzten Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Listen erreicht haben. Falls keine Liste für die Partei zugelassen ist, reicht es, wenn die Partei in einem Wahl- oder Stimmkreis zehn Prozent der gültigen Erststimmen erreicht hat. Für jede gültige Listenstimme erhält die Partei 1,00 Euro pro Jahr. Wenn eine Partei allerdings insgesamt mindestens vier Millionen Stimmen erhält, dann sinkt der Betrag für jede darüber hinausgehende Stimme auf je 0,83 Euro. Zusätzliche erhalten die Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Mandatsträgerbeiträge einnehmen. Der Anteil der staatlichen Finanzierung darf aber nicht die Summe überschreiten, die die Parteien jährlich selbst erwirtschaften. Die Summe der staatlichen Parteienfinanzierung insgesamt ist gedeckelt. 2021 liegt die Obergrenze bei 200 Millionen Euro. zg

    BUZ: Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt. Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums präsentieren im Vorfeld zur Bundestagswahl 2021 wichtige Begriffe. Foto: www.pixabay.com

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