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  • Fr., 17. September 2021, 08:55 Uhr
    LITAUISCHES GYMNASIUM: Besonderes Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Demokratie / Politische Begriffe verständlich erklären / Teil II

    „Kommunalpolitisches Wörterbuch” zur Bundestagswahl

    Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt. Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums präsentieren im Vorfeld zur Bundestagswahl 2021 wichtige Begriffe. Foto: oh


    HÜTTENFELD – Im Fokus der heutigen Begriffe steht „Was wählen wir denn eigentlich am 26. September?“ und mit dem Begriff „Kanzlerwahl“ das, was wir nicht direkt wählen. So werden wir im Kreis Bergstraße vergeblich die Namen der Kanzlerkandidaten der CDU/CSU, der SPD, der Grünen suchen. Diese stehen allenfalls in ihrem Wahlkreis als Abgeordnete, nicht aber als Bundeskanzler/in, zur Wahl. Das kommt erst nach der Wahl.

    Parlamentarische Demokratie

    Für die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland legt das Grundgesetz den Grundsatz der repräsentativen Demokratie fest, d.h. bei den Bundestagswahlen wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Repräsentanten (Abgeordnete) in den Bundestag. Das Volk übt somit die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt diese durch Wahlen auf die Parlamente (Bundestag, Landtag, kommunale Selbstverwaltungskörperschaften wie Kreistag etc.). Die Parlamente selbst werden somit vom Volk direkt gewählt. Die von dem Volk gewählten Vertreter, die Abgeordneten des Parlaments, repräsentieren und entscheiden für das allgemeine Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Deutschen Bundestag. Neben der indirekten Demokratie, herrscht eine Gewaltenteilung, welche staatliche Aufgaben auf die Executive, Legislative und Judikative verteilt. 

    Passives Wahlrecht

    Wer Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist, darf für den Bundestag kandidieren und sich als Abgeordneter wählen lassen. Wer aber etwa schwere Straftaten begangen hat, verliert dieses Recht.

    Bundestag

    Das deutsche Parlament wird Bundestag genannt. Der Bundestag befindet sich in Berlin. Den nächsten Bundestag wählen etwa 60,4 Millionen stimmberechtigte Bürger, darunter 2,8 Millionen Erstwähler. Der Bundestag ist das einzige Organ, dessen Vertreter direkt vom Volk gewählt werden. Der Bundestag hat 598 Sitze – ohne Überhang- und Ausgleichsmandate. Der derzeitige 19. Bundestag umfasst 709 Sitze. Er besteht aus den gewählten Abgeordneten und vertritt die Interessen des Volkes. Bei den Bundestagswahlen müssen die Parteien die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten, um im Bundestag vertreten zu sein. Im Bundestag werden Gesetze beschlossen, über den Bundeshaushalt entschieden und die Regierungsarbeit der Bundesregierung kontrolliert. Außerdem wählen die Abgeordneten die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler, die Hälfte der Richterinnen oder Richter des Bundesverfassungsgerichts, den oder die Wehrbeauftragte/n und die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. In der Bundesversammlung wählen die Bundestagsabgeordneten darüber hinaus gemeinsam mit Vertretern der Länder den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.

    Abgeordnete

    Die Bundestagsabgeordneten werden durch Bundestagswahlen direkt (Direktmandat) oder nach den Landeslisten ihrer jeweiligen Partei gewählt. Die Abgeordneten vertreten ihre Wähler und die jeweilige Partei in deren  Meinungen und Ziele. Ein Abgeordneter wird alle 4 Jahre zum Zeitpunkt der Bundestagswahl gewählt. Dieser ist nicht verpflichtet die Meinung ihrer/seiner Partei zu vertreten. Laut Grundgesetz sind sie „Vertreter des ganzen Volkes“ und „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Damit soll deren Unabhängigkeit garantiert werden.  Dennoch gibt es manchmal Druck durch die Fraktionsführung dahingehend, dass sich ihre Abgeordneten an Vorentscheidungen halten.  Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Bundestagsabgeordneten mit ähnlichen politischen Überzeugungen und Zielen. In der Regel bilden die Abgeordneten, die derselben Partei angehören, zu Beginn einer Wahlperiode (nach der Bundestagswahl) eine Fraktion.

    Im jetzigen 19. Bundestag stehen 598  (+111 Überhang- und Ausgleichsmandate) Sitze für Abgeordnete zu Verfügung. Sie halten u.a. Sitzungen im Bundestag ab und stimmen über Gesetzgebungen ab. An sitzungsfreien Wochen, arbeiten Abgeordnete meistens in ihren Wahlkreisen. Sie verdienen durchschnittlich 10.000 € brutto im Monat und erhalten rund  4.500 € monatlich für Nebenkosten, darunter Anfahrtskosten und Büromaterial. 

    Kanzlerwahl

    Der Bundeskanzler*in wird nicht vom Volk bei den Bundestagswahlen, sondern vom nach den Wahlen entstandenen neuen Bundestag mit der absoluten Mehrheit (50 % aller Abgeordneten plus eine Stimme) gewählt.  So wurde z.B. Angela Merkel  nach der Bundestagswahl 2017 mit 364 von 692 abgegebenen Stimmen zur Kanzlerin gewählt.

    Dennoch hängt die Wahl eng mit dem Wahlergebnis zusammen. Wer die Mehrheit im Parlament erringt (ob als Fraktion mit absoluter Mehrheit oder als Koalition mit Partner) besitzt auch die absolute Mehrheit für die Wahl der Bundeskanzlern oder des Bundeskanzlers. Bereits vor der Wahl stehen meist die Kanzlerkandidatinnen oder Kandidaten der Parteien fest. 

    Zum Ablauf der Kanzlerwahl: Zu Beginn werden von dem Bundespräsidenten Deutschlands Kanzlerkandidaten an den Bundestag vorgeschlagen. Ein/e Kanzlerkandidatin / ein  Kanzlerkandidat muss mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Man muss nicht unbedingt ein Abgeordneter sein, um an der Kanzlerwahl teilzunehmen. Nachdem mögliche Kanzlerkandidaten/Kanzlerkandidatinnen aufgestellt wurden, wird im Bundestag der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin gewählt. Falls zu wenig Abgeordnete an der Wahl teilnehmen oder die absolute Mehrheit nicht zutrifft, findet eine erneute Wahlphase statt. Die Kanzlerin/der Kanzler wird auch Regierungschef genannt.  Abschließend  ernennt der Bundespräsident die neue Kanzlerin/den neuen Kanzler.

    Die Ministerinnen und Minister werden von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler bestimmt. Ministerinnen und Minister und die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler steht an der Spitze der Regierung und ist mit der sogenannten Richtlinienkompetenz ausgestattet. Die Ministerinnen und Minister sind Fachleute für Sachfragen ihres Fachgebietes (Ressort). zg

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