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Di., 21. September 2021, 09:16 Uhr
LITAUISCHES GYMNASIUM: Besonderes Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Demokratie / Politische Begriffe verständlich erklären / Teil III
„Kommunalpolitisches Wörterbuch” zur Bundestagswahl
Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt. Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums präsentieren im Vorfeld zur Bundestagswahl 2021 wichtige Begriffe. Foto: oh
KREIS BERGSTRASSE – Noch vier Tage bis zur Bundestagswahl – Die Begriffe, die die Schüler*innen der Leistungskurse Deutsch und Politik und Wirtschaft von Frau Dr. Hoffmann vom Litauischen Gymnasium heute zusammengestellt haben, stellen schwerpunktmäßig den Wahlvorgang selbst in den Fokus.
Umso spannender, da am Mittwoch (22. September) am Litauischen Gymnasium die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 die Möglichkeit haben, bei den Juniorwahlen zur Bundestagswahl dabei zu sein, also selbst zu wählen (wenn auch als Simulation).
Personalisierte Verhältniswahl
Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine sogenannte Verhältniswahl: Dabei erhält eine Partei so viele Sitze, wie es ihrem Anteil an gültigen Zweitstimmen entspricht. Berechnet wird dies nach einem mathematischen Proporzverfahren (Verfahrens nach Sainte-Laguë / Schepers seit 2009). Das Verhältniswahlsystem wird ergänzt durch die Mehrheitswahl per Erststimme in den Wahlkreisen (299 Direktmandate über die Erststimmen). Diese Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht wird auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet. Es werden allerdings nur Parteien berücksichtigt, die über die Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel) gekommen sind.
Stimmzettel
Der Stimmzettel enthält eine Spalte für die Erststimme und eine weitere Spalte für die Zweitstimme. In der Spalte für die Erststimme sind die Namen der Bewerber für das Direktmandat aufgelistet (einschließlich ihrer Parteizugehörigkeit). Bei der Zweitstimme sind die Bezeichnungen der Parteien und die Namen der ersten fünf Kandidaten auf deren Landeslisten aufgeführt. Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich dabei nach deren Abschneiden bei der vorigen Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland
Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln
Für die Landeslisten der Parteien gilt: Deren Reihenfolge auf den Stimmzetteln richtet sich nach dem Ergebnis der Parteien im jeweiligen Bundesland bei der vorangegangenen Bundestagswahl. Die 2017 stärkste Partei wird demnach auf den Stimmzetteln der Wahl 2021 als erste aufgelistet, dann kommen die nächststärkeren Parteien. Dahinter folgen in alphabetischer Reihenfolge die Landeslisten der Parteien, die 2017 nicht zur Wahl standen. Weil sich die Reihenfolge nach dem früheren Abschneiden der Parteien im jeweiligen Bundesland richtet, unterscheiden sich die Stimmzettel bundesweit. Für die Reihenfolge der Direktkandidaten gilt: Für Bewerberinnen und Bewerber von Parteien gilt dieselbe Reihenfolge wie für die Landeslisten. Sonstige Kandidaten folgen dahinter.
Direktmandat
Jeder der 299 Wahlkreise in Deutschland wird durch einen "Wahlkreis-Abgeordneten" im Parlament vertreten. Dieser wird mit der Erststimme gewählt. Den Sitz im Bundestag erhält diejenige Kandidatin / derjenige Kandidat, für die/den die meisten Erststimmen im Wahlkreis abgegeben werden - unabhängig von der Parteizugehörigkeit. 299 Abgeordnete im Parlament sind demnach von ihrem Wahlkreis nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl "direkt" gewählt. Die Kandidatin / der Kandidat mit den meisten Stimmen bekommt ein Direktmandat, das bedeutet, er wird Abgeordneter im Bundestag. Sie / er zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein - unabhängig davon, ob auch ihre/ seine Partei den Einzug ins Parlament schafft. Damit jede Erststimme bei der Bundestagswahl gleich viel Einfluss auf die Wahl der Direktkandidaten hat, ist es wichtig, dass alle Wahlkreise in etwa gleich groß sind
Erststimme
Wahlberechtigte Bürger haben bei den Bundestagswahlen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Wahlberechtigte eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus einem bestimmten Wahlkreis. Bei uns ist dies der Kreis Bergstraße. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Alle Parteien dürfen einen Kandidaten zur Wahl aufstellen. Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erlangt, erhält ein Direktmandant und kommt als Abgeordneter in den Bundestag.
Zweitstimme
Wie bereits erwähnt wählt die Wählerin / der Wähler mit der Erststimme eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Die Zweitstimme befindet sich auf der rechten Seite des Wahlzettels. Die Zweitstimme ist dazu da, um eine Partei zu wählen. Diese Stimme ist für die Sitzplätze beziehungsweise für die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag ausschlaggebend, d.h. sie bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Diesbezüglich gilt das Verhältniswahlrecht, das heißt wenn eine Partei zum Beispiel 30% der Wählerstimmen erreicht hat, bekommt die Partei auch mind. 30% der 598 Sitzplätze im Bundestag bekommen. Also die Anzahl der Sitzplätze im Bundestag, welche eine Partei bekommt, erfolgt durch die Stimmen der Wählerinnen und Wähler.Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen (Fünf-Prozent-Hürde / Sperrklausel) oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.
Stimmenkombination / Stimmensplitting
Der Wähler kann Erst- und Zweitstimme völlig unabhängig voneinander abgegeben. Es ist also zulässig, die Erststimme dem Bewerber einer Partei und die Zweitstimme der Landesliste einer anderen Partei zu geben. Von dieser Möglichkeit der Stimmenkombination bzw. des Stimmensplittings machte bei der Bundestagswahl 2017 mehr als jeder vierte Wählende Gebrauch. Die Wähler nutzen dabei aber auch Möglichkeiten des Wahlrechts, um der von ihnen bevorzugten Koalition Vorteile zu verschaffen. Dieses taktische Wählen kann dazu führen, dass Anhänger einer großen Partei ihre Erststimme dem Direktkandidaten dieser Partei geben, ihre Zweitstimme aber einem möglichen kleineren Koalitionspartner, um dessen Einzug ins Parlament sicherzustellen.
Parteilose Kandidatur
Als Direktkandidaten können sich auch Männer und Frauen zur Wahl stellen, die nicht von Parteien unterstützt werden. Landeslisten dürfen hingegen nur Parteien aufstellen. Notwendig für eine Direktkandidatur ist die durch Unterschrift nachgewiesene Unterstützung von mindestens 200 wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen des jeweiligen Wahlkreises. Parteilose Kandidaturen hatten bisher jedoch bei Bundestagswahlen nur geringe Erfolgsaussichten.
Ungültige Stimmen
Stimmen sind ungültig, wenn sie nicht auf dem amtlichen Stimmzettel für den jeweiligen Wahlkreis abgegeben worden sind oder den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Wähler Kommentare auf den Stimmzettel schreibt oder mehr als zwei Kreuze macht oder einen leeren Stimmzettel abgibt. Enthält der Stimmzettel nur eine eindeutige Stimmabgabe, so ist die betreffende Erst- oder Zweitstimme gültig. Dagegen wird die andere Stimme als ungültig gewertet. So waren z.B. bei der Bundestagswahl 2017 ca. 587.000 Erststimmen und rund 461.000 Zweitstimmen ungültig.
Panaschieren und / oder kumulieren bei der Bundestagswahl
Beides ist bei der Bundestagswahl nicht möglich!
Panaschieren bedeutet, dass die Wähler ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen können. Die Stimmen werden bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt. Das Verfahren wird in Deutschland nur bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern angewendet, so bei den Kommunalwahlen in Hessen im März d.J.
Beim Kumulieren besteht für den Wähler die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einzelne Kandidaten einer Liste zu verteilen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhält, desto höher wird seine Position in der Liste. Das Verfahren wird in Deutschland nur bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern (z.B. bei den Kommunalwahlen in Hessen) sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg und Bremen angewendet. zg