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    ENDLAGERSUCHE: Die BGE grenzt die Gebiete für ein mögliches Endlager deutlich ein / Weniger als fünf Prozent der Fläche Deutschlands werden weiter betrachtet

    „Kreis Bergstraße und unmittelbare Nachbarschaft auf Kategorie B zurückgestuft“

    Die Karte zeigt den aktuellen Arbeitsstand der BGE. Die farbliche Darstellung macht sichtbar, welche Gebiete nach dem aktuellen Arbeitsstand von der BGE weiter betrachtet werden (türkis) und welche nicht (hellgrün, gelb und orange). Die türkis eingefärbten Gebiete werden 2027 durch Bewertungsschritte weiter eingegrenzt, das heißt, sie sind keine Standortregionen.
    Grafik: BGE

    SÜDHESSEN – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) veröffentlicht am Dienstag letztmalig einen aktuellen Arbeitsstand zur Endlagersuche, bevor Ende nächsten Jahres die Standortregionen für die Erkundung vorgeschlagen werden. Mit dem aktuellen Arbeitsstand reduziert die BGE die Fläche, die sie im Standortauswahlverfahren weiter betrachtet, auf weniger als fünf Prozent des Bundesgebietes. Im Jahr 2025 waren noch etwa 25 Prozent der Fläche Deutschlands im Rennen. Die weiter betrachteten Gebiete befinden sich sowohl in Süddeutschland als auch in Ostdeutschland sowie im Norden und Nordwesten Deutschlands. Ziel der Endlagersuche ist es, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für das Endlager für hochradioaktive Abfälle zu ermitteln. Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, sagt: „Mit dem Fortschritt in diesem Jahr stellt die BGE den Zeitplan bei der hochkomplexen, wissenschaftsbasierten Endlagersuche sicher. Wir werden die Flächen bis Ende 2027 weiter einengen, bis nur noch wenige Standortregionen im Rennen sind, die wir für die Erkundung vorschlagen. Die heutige Veröffentlichung schafft zugleich frühzeitige Transparenz für die Menschen in Deutschland.“ Für die Beurteilung der Wirtsgesteine haben die BGE-Experten Millionen geologischer Datensätze über den Untergrund Deutschlands ausgewertet. „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem laufenden Standortauswahlverfahren einen hervorragenden Standort für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland finden werden“, sagt Iris Graffunder.

    Die BGE macht den neuen Arbeitsstand im BGE Endlagersuche NavigatorInterner Link sichtbar. In der interaktiven Kartenanwendung können Interessierte über eine Orts- und Postleitzahlensuche den Bearbeitungsstand in ihrer Region einsehen und Hintergrundinformationen zur Einstufung abrufen. Mit einer Farbkodierung von orange (ungeeignet) über gelb (wenig geeignet) und blassgrün (geeignet) sind die Gebiete gekennzeichnet, die im Standortauswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden. Lediglich Gebiete, die türkis eingefärbt sind, bleiben im Fokus und werden mit weiteren Prüfschritten bearbeitet. Iris Graffunder sagt: „Innerhalb eines Jahres haben unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die noch zu untersuchende Fläche von etwa einem Viertel der Landesfläche auf unter fünf Prozent reduziert. So wird die Endlagersuche Schritt für Schritt konkreter.“ 

    Ende 2027 übermittelt BGE Standortregionenvorschlag

    Die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung erfolgt auf Basis der im Jahr 2020 veröffentlichten 90 Teilgebiete. Dabei bewertet die BGE die Teilgebiete im Rahmen von sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) schrittweise mit Hilfe von vier Prüfschritten hinsichtlich ihrer Eignung für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Nach heutigem Stand werden noch 36 Teilgebiete im Rahmen dieser vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen weiter untersucht. Aus den Gebieten, die im Ergebnis der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung am besten abschneiden, werden mit Hilfe der gesetzlich definierten geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Standortregionen für die übertägige Erkundung ermittelt. Die BGE arbeitet auf den nächsten wichtigen Verfahrensschritt hin: Ende 2027 wird sie den Vorschlag für Standortregionen für die übertägige Erkundung an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Prüfung übermitteln. Welche Standortregionen anschließend übertägig erkundet werden, entscheidet auf dieser Basis abschließend der Gesetzgeber.

    Hierzu ein Statement von Landrat Christian Engelhardt: „Der Kreis Bergstraße und seine unmittelbaren Nachbarregionen sowie ganz Hessen gehören nach der aktuellen Eingrenzung des BGE nicht mehr zu den Regionen, in denen im nächsten Schritt aktiv Flächen für ein Endlager gesucht werden. Zwar wurden einem kleinen Teil des Kreises eine „gute Eignung“ bescheinigt und das Gebiet ist damit nicht vollständig aus dem Verfahren ausgeschieden, doch es ist von einer möglichen Kategorie A auf Kategorie B zurückgestuft worden. Ausschlaggebend für diese Rückstufung waren mehrere Gründe beziehungsweise ein Zusammenspiel verschiedener geologischer Unsicherheiten, zum Beispiel der starke Wechsel der Gesteinsverhältnisse dort sowie eine tektonische Überprägung. Ich persönlich bin erleichtert, dass unsere Region damit nicht mehr im Fokus der Suche nach einem Atommüll-Endlager steht.“
     
    (Hinweis: Von einem endgültigen rechtlichen Ausscheiden der Bergsträßer Fläche kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht gesprochen werden. Die aktuelle Kategorisierung stellt einen Arbeitsstand der BGE dar und ist noch nicht rechtsverbindlich. Die förmliche Festlegung der Standortregionen erfolgt erst nach dem weiteren Prüf- und Beteiligungsverfahren durch den Gesetzgeber.)

     

     

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