17.000 Minijobber im Kreis Bergstraße profitieren / Vereinbarungen des Koalitionsvertrages werden eingehalten
Lambrecht: Der Mindestlohn kommt!
„Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärte Christine Lambrecht (SPD). Foto: zg
BERLIN/KREIS BERGSTRASSE – Der Bundestag hat heute das Tarifautonomiestärkungsgesetz – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Die Bergsträßer Bundestagsabgeordnete und erste parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht freut sich, dass davon ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land, auch hier im Kreis Bergstraße, profitieren werden.
„So haben Ende 2012 rund 17.000 Minijobber im Kreis Bergstraße weniger als 8,50 Euro verdient, fast 8.500 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erhalten sogar nur einen Lohn von unter 6,50 Euro netto in der Stunde. Solche Dumpinglöhne werden jetzt endlich der Vergangenheit angehören“, so Lambrecht.
„Der Mindestlohn wird für alle Branchen, in Ost und West gleich, gelten. Für Zeitungszusteller wird es Übergangsregelungen geben, die de facto das Gleiche bedeutet. Denn auch für die Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 2017 bekommen sie 8,50 Euro“, so Lambrecht weiter.
„Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um. Die skizziert Übergänge bedeuten, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages eingehalten werden und sich die Situation für vier Millionen Menschen sogar verbessert“, erklärt Lambrecht.
„Schluss machen wir zudem mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt“, so Lambrecht.
„Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen – damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt“, so die Abgeordnete. zg