Do., 03. November 2022, 11:55 Uhr
ALEXANDER BAUER: Änderung im Umsatzsteuerrecht zum 1. Januar 2023
Land unterstützt die hessischen Ortsgerichte
HESSEN – Ab dem 1. Januar 2023 werden aufgrund einer Änderung im Umsatzsteuerrecht verschiedene Leistungen der Ortsgerichte steuerpflichtig. Das Hessische Ministerium der Justiz hat sich mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen darauf verständigt, dass die Umsatzsteuer den Ortsgerichten künftig als Teil der Aufwandsentschädigung belassen und diese stattdessen durch das Oberlandesgericht abgeführt wird. Zum 1. Januar 2023 tritt des Weiteren eine Änderungsverordnung in Kraft, durch die die Gebühren für die hessischen Ortsgerichte angepasst werden.
„Die hessischen Ortsgerichte sind eine bundesweit einmalige Institution. Hessens neuer Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck wird diese weiter stärken. Schließlich ermöglichen die Ortsgerichte den hessischen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, verlässlichen und kostengünstigen Zugang zur Justiz, gerade auch im ländlichen Raum. Zahlreiche Leistungen können durch sie in den Heimatgemeinden in Anspruch genommen werden und es muss nicht das nächste Amtsgericht aufgesucht werden. Möglich wird dies durch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Ortsgerichte“, informiert der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU). zg