Di., 18. September 2018, 23:30 Uhr
Wahlbenachrichtigungen werden vom 24. September bis zum 7. Oktober zugestellt
Landtagswahl 2018: Briefwahl ab sofort möglich
LAMPERTHEIM – Am 28. Oktober finden die Wahlen zum 20. Hessischen Landtag und Volksabstimmungen statt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsschreiben erfolgt für das Gebiet der Stadt Lampertheim in der Zeit vom 24. September bis zum 7. Oktober.
Für die Landtagswahlen und die Volksabstimmungen wird eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung versandt.
Frühester Beginn für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist Mittwoch, 19. September, im Rathaus-Service Lampertheim und in der Verwaltungsaußenstelle Hofheim. Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen entweder mit der Wahlbenachrichtigung; die Rückseite dieses Schreibens ist entsprechend auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern dieses Schreiben nicht vorliegt, sollte zum Nachweis der Person der Personalausweis vorgelegt werden, wobei die Bearbeitungszeiten nur mit der Vorlage des Ausweises länger dauern. Ein Antrag auf Briefwahl kann auch online unter www.lampertheim.de gestellt werden. Hier sollten Sie aber das Wahlbenachrichtigungsschreiben parat haben, da neben dem Namen und Anschrift ebenfalls der betreffende Wahlbezirk (Wahllokal) sowie die laufende Nummerierung im Wählerverzeichnis angegeben werden müssen. Diese Angaben befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung.
Änderung bei einem Wahllokal
Im Stadtteil Hofheim steht wegen des Umzugs der Verwaltungsaußenstelle das Wahllokal „Altes Rathaus“ nicht mehr zur Verfügung. Gewählt werden kann jetzt in der KITA St. Michael, Kirchstraße 59. Dieses Wahllokal ist barrierefrei erreichbar. Die zugeordneten Straßen bleiben gleich. Die Wählerinnen und Wähler dieses Wahlbezirks werden um entsprechende Beachtung auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben gebeten.
Die Briefwahl für die Landtagswahl und die Volksabstimmungen werden miteinander verbunden, das heißt: Es wird ein gemeinsamer Wahlschein verwendet, die Briefwahlunterlagen werden gemeinsam ausgehändigt bzw. versandt. Wer seine Stimme im Wahllokal abgegeben möchte, kann dies am Wahlsonntag, den 28. Oktober zwischen 8 und 18 Uhr tun. Das zuständige Wahllokal ist auf der Kopfseite der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Wahllokale, die barrierefrei erreichbar sind, weisen rechts oben ein Piktogramm mit einem Rollstuhlfahrer auf. Wahlberechtigte, deren zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar ist – das Piktogramm ist durchgestrichen – können sich für weitere Informationen an das Wahlbüro unter (06206) 935-264 oder 935-164 wenden.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal reicht die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Sollte diese nicht auffindbar oder vergessen worden sein, ist zur Feststellung der Wahlberechtigung die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel. Die Auszählung der Stimmzettel der Volksabstimmungen, auf welchen über die insgesamt 15 abzustimmenden Gesetzte einzeln abgestimmt wurde, findet am Montag, 29. Oktober in der Stadtverwaltung statt.
Die Wahlergebnisse aus den Wahllokalen werden in der Reihenfolge der Eingangsmeldungen im Internet auf der Homepage der Stadt Lampertheim unter www.lampertheim.de veröffentlicht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu der Landtagswahl sowie den Volksabstimmungen. zg