Sa., 15.08.2026
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  • Lebensversicherung nicht kündigen – und mit dem „ewigen Widerruf“ mehr aus dem Vertrag holen!

    Durch unattraktive Konditionen und starre Laufzeitmodelle möchten immer mehr Kunden ihre Lebensversicherung loswerden. Die Kündigung ist dabei zwar die offensichtlichste, gleichzeitig aber auch die teuerste Möglichkeit, die Police aufzulösen. Besser ist in den meisten Fällen der „ewige Widerruf“, denn hier erhalten Sie eine deutlich höhere Auszahlung. Außerdem wird er sofort wirksam, während Sie bei der Kündigung oft lange warten müssen.

    Warum sich die Kündigung einer Lebensversicherung meist nicht lohnt


    Als Kundin oder Kunde können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen dabei lediglich Form und Frist – beides gibt der Versicherer in den Vertragsbedingungen vor – einhalten. In der Regel dauert die Kündigungsfrist drei Monate und die Kündigung ist schriftlich, also per Brief oder Fax, einzureichen. Die Frist bezieht sich dabei auf das Ende des Versicherungsjahres, das 12 Monate dauert und mit dem Abschluss der Versicherung beginnt.

    Der Versicherer ist verpflichtet, infolge der Kündigung den sogenannten Rückkaufswert auszuzahlen. Er „kauft“ den Vertrag also vom Versicherungsnehmer zurück und zahlt dafür einen „Preis“, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wird.

    Vereinfacht dargestellt lautet die Formel: Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornogebühren/Kündigungspauschale

    Sind die Kosten höher als die erwirtschafteten Überschüsse und Zinsen, entsteht durch die Kündigung ein Verlust. Dies ist vor allem wegen der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB bei den meisten Lebensversicherungen der Fall.

    Daher sollten Sie Ihre Lebensversicherung nicht direkt kündigen, sondern zunächst mögliche Alternativen wie einen Widerruf prüfen lassen. Auch wenn Sie den Vertrag bereits gekündigt haben oder er ausgelaufen ist, kommt der „ewige Widerruf“ infrage.

    Der „ewige Widerruf“ bei der Lebensversicherung


    Der Versicherer ist bei Abschluss der Police verpflichtet, Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren und eine entsprechende Belehrung beizufügen. Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt nur, wenn die Belehrung allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann die Frist weder beginnen noch enden. Als Verbraucherin oder Verbraucher steht Ihnen dann ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu.

    Der Versicherer darf bei Ausübung des Widerrufsrechts kaum Kosten vom Vertragsvermögen abziehen. Er ist außerdem verpflichtet, Ihnen die tatsächlich erzielte Rendite vollständig auszuzahlen. Die meisten Kunden erhalten so mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert überwiesen.

    Betroffen sind die Verträge zahlreicher Lebensversicherungsgesellschaften aus den Jahren 1994 bis 2007. Dazu zählen beispielweise die Ergo, Generali und Proxalto Lebensversicherung AG: Auch diese Versicherer haben bei zahlreichen Policen gegen das Deutlichkeitsgebot verstoßen, was dazu führt, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist.

    Dienstleister wie helpcheck ermöglichen Ihnen den Widerruf ohne Kostenrisiko. Denn ein Honorar wird nur fällig, wenn beim Widerruf tatsächlich ein Mehrwert gegenüber der Kündigung entsteht. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie entsprechend nichts zu verlieren!
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