Wir bitten daher alle Auskunftspflichtigen letztmalig und dringend, ihre Eingaben vor diesem Termin abzuschließen. Die Auswahl der Anschriften erfolgte nach dem Zufallsprinzip durch die Statistischen Bundes- und Landesämter. Unter den ausgewählten Anschriften im Kreis Bergstraße waren inklusive Normal- und Sonderbereiche 43987 Personen gemeldet (Datenbasis der Einwohnermelderegister vom November 2021).
Durch den Zensus stehen verlässliche aktuelle Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. „Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen. So werden zum Beispiel auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Überdies werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet. Daher ist es wichtig, dass alle Auskunftspflichtigen im Kreis Bergstraße Ihrer Auskunftspflicht nachkommen, so der Kreisbeigeordneter Matthias Schimpf. zg
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