KREIS BERGSTRASSE – Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein wichtiges Instrument bei der Förderung von Beschäftigung und sozialer Eingliederung. Ziel ist es hier, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen. Im Fokus der Arbeitsmarktförderung stehen hier benachteiligte Personen, Geringqualifizierte sowie Beschäftigte im Leistungsbezug aus den Rechtskreisen des SGB II, III, VIII, XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch präventive, flankierende, kultursensible und/oder sozialintegrative Beratungs- und Qualifizierungsangebote sollen benachteiligte Menschen in den förderfähigen Rechtskreisen eine Unterstützung zur Erhöhung