HESSEN – Die Härtefallhilfe soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks im Jahr 2022 entlasten. Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesem verdoppelten Betrag liegen gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende