SÜDHESSEN – Gruselig und schaurig schön - so manche Gestalt, die sich in der Nacht von Montag (31.10.) auf Dienstag in aufwendiger Verkleidung in der Nachbarschaft umhertreibt um ihre Süßigkeiten-Vorräte aufzufüllen, könnte glatt einem Horrorfilm entsprungen sein. Doch Vorsicht! Die Grenze von bloßen "Kinderstreichen" zu Straftaten ist schneller überschritten, als sich das die zumeist jungen Gruselgestalten träumen lassen. Denn nicht alles was Spaß macht, ist auch erlaubt. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist der möglichen Folgen nicht bewusst. Auch das Mitführen von Waffen und Drohen mit