NEUSCHLOSS – Aus gegebenem Anlass und aufgrund der bevorstehenden Sommermonate erinnert die Stadtverwaltung an das Grundwasserentnahmeverbot im Ortsteil Neuschloß. Bereits im Jahre 1996 erließ der Landrat des Kreises Bergstraße per Allgemeinverfügung ein Verbot zur Grundwasserentnahme aus privaten Haus- und Gartenbrunnen. Demnach ist die Grundwasserentnahme aus privaten Brunnen zum Beispiel zur Gartenbewässerung oder zur Befüllung von Gartenteichen und Schwimmbecken verboten. Das Verbot gilt in folgenden Straßenzügen: Alter Lorscher Weg (gerade Hausnummern), Buchenweg, Erlenweg, Forsthausstraße (Hausnummern 7, 9, 11, 13), Lindenweg, Kiefernweg, Ulmenweg (nicht Hausnummern 2 –