CORONA: Bund und Länder vereinbaren neue Regelungen / Einzelhandel zum Großteil geschlossen / Auch Friseure zu / Schulen in Hessen vor Winterferien nicht geschlossen
Öffentliches Leben wird heruntergefahren
Ab dem kommenden Mittwoch gilt auch in Hessen der verschärfte Lockdown – das öffentliche Leben wird heruntergefahren, Lebensmittelhändler und Wochenmärkte bleiben geöffnet. Foto: www.pixabay.com
HESSEN – Die Corona-Infektionszahlen steigen weiter an, zudem gibt es bedauerlicherweise immer mehr Sterbefälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Aus diesen Gründen wird das öffentliche Leben ab dem kommenden Mittwoch wieder stark heruntergefahren, bis mindestens 10. Januar 2021 gilt ein Lockdown – Ziel ist es, die Infektionszahlen zu senken, die Krankenhäuser zu entlasten und insbesondere die Risikogruppen zu schützen. Über entsprechende weitreichende und umfasende Corona-Beschränkungen hatten sich am Sonntag Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder geeinigt. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) stellte nach Bekanntgabe der Beschlüsse die Maßnahmen im Rahmen einer Pressekonferenz vor und betonte hierbei, dass die bisherigen Beschlüsse richtig waren, aber nicht hinreichend hätten. Er stellte klar, dass die derzeitige Situation sehr ernst sei. Besonders in den Kliniken sei die Situation sehr angespannt, was zur zwingenden Erweiterung der bisherigen Maßnahmen geführt habe.
Daher gelten ab heute folgende Regeln: Bezüglich der Kontaktbeschränkungen wurde vereinbart, dass diese verlängert werden. Private Treffen sind daher weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt, es dürfen sich dabei maximal fünf Erwachsene treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Einen erheblichen Einschnitt gibt es für Geschäfte und Kosmetikbetriebe: Denn der Einzelhandel muss mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Ausnahmen gelten hierbei beispielsweise für Lebensmittelgeschäfte und Drogerien, aber auch für Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken sowie Postfilialen. Auch Friseursalons müssen ab heute schließen.
Für die Schulen wurde für den Zeitraum von Montag bis Freitag der Präsenzunterricht aufgehoben. Aber: Die Schulen in Hessen werden vor den Weihnachtsferien nicht geschlossen, da es nicht gewährleistet sei, dass eine entsprechende Betreuung zuhause so kurzfristig nicht umsetzbar ist.
Gleichzeitig werden alle, die zuhause bleiben können, dazu aufgefordert dies zu tun. Für die Kitas gelten ähnliche Regelungen: Diese dürfen zwar weiterhin öffnen. Kindergartenkinder sollen aber nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn Eltern die Betreuung zuhause nicht gewährleisten können weil sie arbeiten gehen müssen.
Weihnachten im kleinen Familienkreis
Während die persönlichen Kontakte grundsätzlich heruntergefahren werden, gibt es für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember eine Erweiterung der Kontakte. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis wie Geschwister oder Eltern treffen. Kinder werden hier ebenfalls nicht mitgezählt.
Diese Erweiterung gilt bewusst nicht an Silvester, hier gilt wieder die Beschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen. Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Hintergrund hierbei ist auch, dass es durch Feuerwerk immer wieder zu Verletzungen kommt und die Krankenhäuser bereits an der Belastungsgrenze stehen. Darüber hinaus ist das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt, diese Reglung gilt ebenfalls ab Mittwoch. red