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  • Do., 06. September 2018, 13:41 Uhr
    Tierquäler schießt mit Luftgewehr auf Kater / 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

    PETA setzt Belohnung aus und erstattet Strafanzeige

    BÜRSTADT – Fahndung nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge schoss ein unbekannter Täter vergangene Woche Mittwoch in der näheren Umgebung der St.-Gallus-Straße in Bürstadt mit einem Luftgewehr auf einen Kater. Das zweijährige Tier kam am Abend gegen 21 Uhr mit einem blutigen und geschwollenen Auge nach Hause. In einer Notoperation musste dem Kater das verletzte Auge entfernt werden. Die Tierhalter erstatteten Anzeige. Die Polizei in Lampertheim hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt unter der Telefonnummer 06206/94400 Hinweise zur Tat entgegen.

    Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen können sich telefonisch unter 01520/7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym. Außerdem erstattete die Tierrechtsorganisation heute Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Denn die Tat ist nicht nur eine „Sachbeschädigung“, sondern auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    „Mit unserer ausgelobten Belohnung möchten wir helfen, den Tierquäler, der auf den Kater geschossen hat, zu überführen“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Der Täter muss für sein gewaltsames Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Wer einem wehrlosen Tier so rücksichtslos Schmerzen zufügt, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

    Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

    Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. zg

     

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