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  • Mi., 10. November 2021, 12:26 Uhr
    VEREINSFÖRDERRICHTLINIEN: Anpassung gilt ab dem 1. Januar 2022 / Erläuterung der wesentlichen Änderungen 

    Positive Nachrichten für alle Lampertheimer Vereine

    Gemeinsam stark: Lampertheim und seine Vereine, egal ob Sport, Kultur, Rettungsdienste, Zuchtvereine oder der Vogelpark. Foto: www.pixabay.com


    LAMPERTHEIM – Lampertheim und seine Vereine – eine harmonische Beziehung, die seit vielen Jahren auch durch die Vereinsförderung geprägt wird. 1978 wurde diese lange Tradition begonnen, die bis heute währt. Immer wieder wurden die Richtlinien angepasst, sowohl inhaltlich als auch im Rahmen der Währungsreform. „Sinn der Vereinsförderung ist, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten und die Vereine zu unterstützen, vor allem auch finanziell. Denn Vereine sind der Kitt der Gesellschaft”, betonte Dirk Eichenauer, Leiter des Fachdienstes 40-2 der Stadtverwaltung Lampertheim, bei der Vorstellung der neuen Vereinsförderrichtlinien. Denn nun gibt es erstmals seit der Einführung des Euro eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien – wobei die Vereine davon je nach Vereinsart im großem Maße profitieren. „Wir wollen mit der Neuerung eine gerechte Vereinsförderung erreichen, egal ob bei der Kultur oder im Sport – jeder soll sich wiederfinden und davon profitieren”, ergänzte Dirk Eichenauer, der klar stellte, dass man sich im Vorfeld gemeinsam mit den Vereinen im Bereich Sport, Kultur, aber auch Vereinen wie dem Vogelpark und den Rettungsdiensten abgestimmt hätte. „Alle waren relativ zufrieden mit den Richtlinien, einige Änderungen wurden angeregt, die auch mit eingeflossen sind. Der Konsens war aber: Wir sind froh, dass wir diese Förderung in Lampertheim haben.”

    Der Erste Stadtrat Marius Schmidt ging anschließend auf die wesentlichen Neuerungen ein. So übernimmt die Stadt Lampertheim künftig die Mitgliedsbeiträge aller Rettungsdienste und Hilfsorganisationen – das THW und die DLRG wurden hier bewusst mit aufgenommen, auch wenn es beim THW derzeit noch keine Beiträge gibt. Sollte sich das ändern, wäre dieser Bereich aber auf jeden Fall mit abgedeckt.

    Darüber hinaus wurden die Jubiläumsabgaben für alle Vereine angepasst.

    Eine der wesentlichsten Änderungen findet im Bereich der Baukostenzuschüsse statt, Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Demnach wird es künftig nicht mehr ein Darlehen von 10 Prozent, sondern einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent geben. Dies ist für die Vereine nicht nur finanziell interessanter, sondern zudem eine immense Erleichterung im Verwaltungsbereich.

    Zudem gibt es nach drei Jahren für Vereine einen Zuschuss für die Instandsetzung großer und langlebiger Geräte, 20 Prozent der Gesamtkosten werden hierbei übernommen. Dies gilt beispielsweise sowohl für Flügel im musikalischen Bereich als auch für Turngeräte. 

    Sehr am Herzen liegt den Vertretern der Stadt die Neugewinnung von Übungsleitern bei Sportvereinen. Diese wird nun speziell gefördert, für neue Übungsleiter zwischen 16 und 35 Jahren gibt es eine Prämie von 300 Euro zur Übungsleiterausbildung – allerdings muss der neue Übungsleiter dann mindestens ein Jahr im Verein als solcher aktiv sein. Gleiches gilt für Sachkunde- und Befähigungsnachweise, wie sie beispielsweise bei Vogelzuchtvereinen oder im Vogelpark notwendig sind. Auch hier gibt es eine Unterstützung von bis zu 300 Euro. 

    Für Chöre gibt es ebenfalls positive Änderungen. Diese bekommen wir alle Chorleiter eine finanzielle Unterstützung von circa 700 Euro im Jahr und Chorleiter. Gerade durch den Zusammenschluss von Gesangsvereinen oder Vereinen mit mehreren Chorprojekten war dies eine wichtige Entscheidung.

    Ebenfalls neu ist, dass zusätzlich 8.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, um innovative Projekte der Vereine zu fördern – mit maximal 1.000 Euro pro Jahr und bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme werden Aktivitäten unter anderem im Bereich Jugend, Inklusion oder Integration unterstützt. „Wir würden uns freuen, wenn dies ausgeschöpft wird”, so Marius Schmidt.

    Und: Die Räumlichkeiten der Stadt werden für kulturelle und sportliche Veranstaltungen allen Vereinen grundsätzlich  kostenlos zur Verfügung gestellt, egal wie häufig diese belegt werden. Gerade mit Blick auf die Fastnachtsvereine und wiederkehrende Veranstaltungen ist dies äußerst interessant. 

    Die neuen Vereinsförderrichtlinien gelten ab dem 1. Januar 2022, sie ist auf der städtischen Homepage www.lampertheim.de unter dem Punkt Ortsrecht zu finden.. „Wir hoffen, dass diese Richtlinien gut genutzt werden und wir die Vereine so unterstützen können”, so Marius Schmidt. „Für jeden Verein ist eine gute Hilfe dabei, gerade im Bereich der Unterstützung junger Übungsleiter hoffen wir auf eine rege Nutzung.” Bei Fragen können sich die Vereine auch gerne direkt mit Dirk Eichenauer in Verbindung setzen. 

    Ein weiterer Aspekt, der den Verantwortlichen seitens der Stadt am Herzen liegt, ist die Leistungsbilanz. „Bitte senden Sie den Leistungsbogen an die Stadt zurück und bewerben Sie sich, um in den Genuss zusätzlicher Mittel als Anerkennung für Ihre Aktivitäten zu kommen. Haben Sie den Mut, auch wenn wegen Corona nicht alle Aktivitäten durchgeführt werden konnten – dies ist uns bewusst”, so Marius Schmidt abschließend. Benjamin Kloos 

     

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