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Mi., 02. März 2016, 15:23 Uhr
Lampertheimer Landwirte sprechen sich bei Ostumgehung für siedlungsnahe Trasse aus
„Reichen die Hand und bieten sinnvolle Alternative an”
Hier sehen die Lampertheimer Landwirte die ideale Ostumgehung: Flächensparend, mit gutem Lärmschutz und nah an der bestehenden Wohnbebauung. Foto: Benjamin Kloos
LAMPERTHEIM – Die Lampertheimer Landwirte stellen die klare Forderung, im Zuge einer möglichen Ostumgehung die Ziele der Regionalplanung ernst zu nehmen. Gleichzeitig strecken sie die Hand aus und legen Pläne und Argumente für eine flächensparende Alternative nahe der bestehenden Wohnbebauung vor – dies machten die Landwirte am Mittwoch im Rahmen eines eigens anberaumten Pressegesprächs deutlich.
Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der die Interessen der Landwirte vertritt, erläuterte, dass die jüngst von der FDP in Betracht gezogene Grünzugtrasse mit erheblichen Problemen für diese verbunden sei und brachte alternativ dazu Argumente für die flächensparende Alternative vor. „Die vorgeschlagene Grünzugtrasse bedeutet enormen Landverlust für die Landwirte”, betonte Möller-Meinecke.
Möller-Meinecke, der sich wie die Landwirte für eine siedlungsnahe Variante aussprach, brachte schlüssige Argumente hierfür dar: So habe laut Regionalplan Südhessen die landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Gleichzeitig dürfe die Entwicklung der Landwirtschaft nicht gefährdet werden. Neben dem Flächenschutz gibt es laut Regionalplan den Grundsatz, landwirtschaftliche Betriebe zu sichern. Die Landwirte seien froh, dass jeder Betrieb dank des entsprechenden Nachwuchses auch künftig weiterlaufen kann und auch grundsätzlich bereit ist, landwirtschaftliche Fläche im Sinne der Verkehrsentlastung abzugeben – aber nicht in diesem Ausmaß. Ein weiteres Argument seitens der Landwirte bezieht sich auf den regionalen Grünzug: Hier heißt es im Regionalplan ganz klar: „Die Funktion der Regionalen Grünzüge darf durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Hierzu zählen auch Verkehrsanlagen.” Dies bedeutet, „dass Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, in diesen Gebieten vermieden werden” sollen. Zudem gelte der Grundsatz, dass „Nutzungen und Maßnahmen vermieden werden, die die Kalt- bzw. Frischluftproduktion mindern, (…) dazu zählen insbesondere großflächige Versiegelungen.”
Als weiteres Argument führtet Möller-Meinecke die Freiraumsicherung an. So leisten landwirtschaftlich genutzte Bereiche laut Regionalplan einen erheblichen Beitrag zur Sicherung des Freiraums. Dieser „soll insgesamt und mit seinen ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen für eine nachhaltige Raumentwicklung gesichert werden. Dem weiteren Verlust an Freiraum soll entgegengewirkt werden”, heißt es hier.
Im Bereich des Lärmschutzes hätte die siedlungsnahe Variante auch für die betroffenen Anwohner große Vorteile: „Im Fall einer siedlungsfernen Trasse gibt es keinerlei Schallschutz für die Wohnbebauung, auch keine Schallschutzfenster für die Anwohner”, machte Möller-Meinecke deutlich. „Hierbei muss beachtet werden, dass bei der Berechnung der Lärmbelastung Windstille zugrunde liegt. Bei entsprechenden Windverhältnissen wird der Verkehrslärm aber direkt in die Wohnräume getragen.” Anders würde es hingegen bei der siedlungsnahen Trasse aussehen: „Hier wäre der Lärmschutz mit in den Kosten dabei, wobei es viele Möglichkeiten des Lärmschutzes gibt: Sei es Flüsterasphalt, optisch schöne Holzwände oder begrünte Schutzzäune oder -wälle.” Auch bei steigenden Verkehrszahlen wären die Anwohner somit dauerhaft geschützt. „Laut Raumordnungsplan kann die Trasse um bis zu 400 Meter verschoben werden, so dass die von uns vorgeschlagene Trassenführung problemlos umsetzbar wäre”, stellte Möller-Meinecke klar.
Ein weiteres Plus der Ostumgehung im Sinne der Landwirte sind die Entlastung des Innenstadtverkehrs und besonders die mögliche rasche Umsetzung: „Bei dieser Variante gibt es von unserer Seite aus keine Schwierigkeiten mit dem Grunderwerb, so dass eine rasche Realisierung und damit eine schnelle Entlastung der aktuellen Situation möglich ist”, waren sich die Landwirte einig und machten gleichzeitig deutlich, gegen andere Varianten, die mehr Land benötigen rechtliche Schritte einlegen zu wollen.
Bezüglich der ins Spiel gebrachten Alternative einer Ostumgehung auf Höhe der Lache bezogen die Landwirte ebenfalls klar Stellung: Diese bedeute nicht nur ebenfalls Flächenverlust, sondern zudem sei dass in diesem Zusammenhang angedachte gemeinsame Gewerbegebiet von Bürstadt und Lampertheim unrealistisch. „Die an das bestehende bebaute Gebiet der BASF angrenzende Flächen sind Reserveflächen, die bereits der BASF gehören. Somit besteht hier überhaupt keine Möglichkeit für eine Gewerbeansiedlung von Lampertheimer Seite”, so die Landwirte.
„Wir sind keine Verhinderer, sondern bieten eine Lösung an, die allen Beteiligten Vorteile bringt: Eine Entlastung des Verkehrs in der Innenstadt, Lärmschutz für die betroffenen Anwohner, eine sichere Verkehrsführung und einen möglichst niedrigen Flächenverbrauch. Denn wir hatten und haben in der Zukunft mit viel Flächenverlust zu kämpfen. 229 Hektar Verlust an landwirtschaftlicher Fläche, beispielsweise durch das Baugebiete Rosenstock I und II, dem Industriegebiet Lache oder der Erweiterung des Friedhofes stehen noch zu erwartende 198 Hektar, unter anderem durch die ICE-Neubaustrecke, die Ortsumgehung Rosengarten und der Umgehung B 44 gegenüber. Die jetzt von uns vorgeschlagene Alternative ist eine für uns machbare Lösung, die rasch umsetzbar wäre”, fasste Gerd Knecht am Ende des Gespräch zusammen. Die vorgebrachten Argumente werde man nun auch dem Regierungspräsidium und Hessen Mobil vorstellen und gleichzeitig das Gespräch mit der Stadtverwaltung suchen. Benjamin Kloos