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  • Do., 02. März 2023, 12:15 Uhr
    BEI STREITIGKEITEN: Mona Pfeiffer-Hartmann und Roland Woll informieren über Aufgaben und Möglichkeiten / Nachbarschaftsstreit häufige Ursache  

    Schiedsamt bietet vorgerichtliche Streitschlichtung

    Stehen als Schiedspersonen im Schiedsamt für die Bürger in Biblis zur Verfügung: Mona Pfeiffer-Hartmann und ihr Stellvertreter Roland Woll (v.r.). Foto: Benjamin Kloos


    BIBLIS – Wer Streit mit den Nachbarn hat, muss nicht unbedingt vor das Gericht ziehen – häufig reicht auch der Gang zum örtlichen Schiedamt aus. Über dessen Aufgaben und Bedeutung informierten die Bibliser Schiedsfrau Mona Pfeiffer-Hartmann und ihr Stellvertreter Roland Woll, die beide seit 1. Oktober 2022 und für die Dauer von fünf Jahren im Amt sind, im Rahmen eines Pressegesprächs. 

    „Viele Bürger wissen nicht über die Arbeit des Schiedsgericht Bescheid. Dies ist sehr schade, gibt es dieses Amt in Hessen doch bereits seit mehr als 100 Jahren. Unsere Aufgabe ist die Mediation zwischen zwei Parteien, damit diese sich einigen bevor diese ans Gericht gehen. Dies entlastet nicht nur die Gerichte selbst, sondern ist für die Bürger auch wesentlich günstiger”, betonte Mona Pfeiffer-Hartmann. 

    Häufig handelt es sich bei den Fällen, die dem Schiedsamt vorgetragen werden, um Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch Differenzen zwischen Vermieten und Mietern, beispielsweise wenn es um eine Reparatur geht, welche der Vermieter nicht übernehmen möchte. Bei Delikten wie Beleidigung, Sachbeschädigung oder eben Streit unter Nachbarn steht das Schiedsamt gerne als Schlichtungsstelle zur Verfügung – vertraulich und unparteiisch.

    Grundsätzlich gilt aber: „Sprechen Sie miteinander, bevor Sie den Weg zum Schiedsamt oder sogar vor Gericht gehen. Denn häufig lassen sich Streitigkeiten im persönlichen Gespräch klären”, betonten Mona Pfeiffer-Hartmann und Roland Woll. Und auch beim Gang zum Schiedsamt ist Kompromissbereitschaft unabdingbar. 

    „Bisher hatten wir drei Fälle, bei denen wir uns für einen Kompromiss engagiert haben sowie mehrere sogenannte Tür-und-Angel-Gespräche, für die keine Gebühr und Aktennummer anfallen.” Die Gebühr für das Schiedsamt beträgt 60 Euro und muss im Voraus entrichtet werden. Diese kann geteilt werden, ist aber grundsätzlich zunächst auch den Antragsteller zu entrichten. Dabei setzt sich die Gebühr aus 30 Euro für die Arbeit des Schiedsgerichtes – wovon 60 Prozent an die ehrenamtliche Schiedsfrau oder den Schiedsmann sowie 40 Prozent an die Gemeinde entfallen – 10 Euro Dokumentenpauschale sowie der Gebühr für die Postzustellung zusammen. In der Regel bleibt eine Summe übrig, die zurückerstattet wird. 

    In den letzten Jahren war es in Biblis zu einer Änderung gekommen: Nachdem es früher in jedem Ortsteil ein Schiedsamt gab, ist dieses ebenso wie das Ortsgericht nun in der Kerngemeinde im Rathaus untergebracht. Dieses untersteht dabei dem Amtsgericht und nicht der Gemeinde oder dem Bürgermeister.

    Wie aktuell bei der Wahl von Schöffen kann sich jeder Bürger für das Amt als Schiedsperson bewerben. Mona Pfeifer-Hartmann war beispielsweise nach der Beendigung ihrer politischen Tätigkeit vorgeschlagen worden, Roland Woll hatte das Amt im Rahmen der Ausschreibung kennengelernt und beworben. Beide habe der Themenbereich sehr interessiert und sie wollten sich hier für die Gesellschaft einbringen. 

    Wer die Unterstützung des Schiedsamtes in Biblis in Anspruch nehmen möchte, ist zu den Sprechzeiten, die donnerstags von 10 bis 12 Uhr angeboten werden, willkommen, sollte jedoch zuvor einen Termin vereinbaren um mögliche Überschneidungen und Wartezeiten zu vermeiden. Die Terminvereinbarung ist telefonisch über das Rathaus der Gemeinde Biblis, per E-Mail an schiedsamt@biblis.eu sowie während der Sprechzeiten unter 06245/2839 möglich. Auch in Bürstadt, Groß-Rohrheim und Lampertheim stehen den Bürgern Schiedspersonen als Ansprechpartner zur Verfügung. Benjamin Kloos

     

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