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  • Do., 11. Dezember 2025, 11:25 Uhr
    VERKEHRSPRÄVENTION: Funktionstüchtigkeit sowie Beleuchtung vom Fahrrädern und Scootern regelmäßig überprüfen / Bei Kontrolle viele Mängel festgestellt

    Sicher durch die dunkle Jahreszeit

    Bein Kontrollen wurden unlängst Mängel an Fahrrädern und Scootern festgestellt. Um sicher durch die dunkle Jahreszeit zu fahren, ergeht daher der Appell, den ordnungsgemäßen Zustand regelmäßig zu überprüfen.
    Foto: www.123rf.com

    LAMPERTHEIM – Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit rückt die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg verstärkt in den Fokus. Besonders die richtige Beleuchtung von Fahrrädern ist eine lebenswichtige Maßnahme, um Unfälle zu vermeiden und die Sichtbarkeit der jungen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dunkelheit, schlechtes Wetter und Dämmerung stellen auf dem morgendlichen und abendlichen Schulweg erhöhte Risiken dar. Ein nicht oder nur unzureichend beleuchtetes Fahrrad ist für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, kaum wahrnehmbar.

    Im Rahmen von umfangreichen Kontrollen haben Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und der Stadtpolizei Lampertheim in enger Abstimmung mit den Schulleitungen der Alfred-Delp-Schule und des Lessing-Gymnasiums bedauerlicherweise knapp über 50 Räder mit fehlender oder nicht funktionierender Beleuchtung festgestellt. Ziel war es, die Verkehrssicherheit insbesondere in der dunklen Jahreszeit zu verbessern und auf die Bedeutung funktionierender Beleuchtungseinrichtungen aufmerksam zu machen. Die Ordnungsbehörde Lampertheim bewertet die Aktion als wichtigen Beitrag zur Verkehrsprävention. Die hohe Zahl an Mängeln macht deutlich, dass weiterhin erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Die Behörde appelliert daher an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die Fahrräder und E-Scooter ihrer Kinder regelmäßig auf Funktionsfähigkeit – insbesondere der Beleuchtung – zu überprüfen. Eine intakte Lichtanlage ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. zg

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