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  • Fr., 22. Juli 2022, 08:36 Uhr
    STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG LAMPERTHEIM: Einstimmige Beschlüsse ohne Beratung

    Smart City, Photovoltaik am Kiessee und Friedhofsgebühren 

    Lampertheim wird Smart City – die bereits installierte Smarte Beleuchtung im Stadtpark spart Energie und erhellt die Umgebung nach Bedarf. Archivfoto: Hannelore Nowacki


    LAMPERTHEIM – Mit der Smart City geht es in die digitale Zukunft. In Zusammenarbeit mit der Stadt Bürstadt will Lampertheim sich zur Smart City entwickeln. Mit dem einstimmigen Beschluss der Projektskizze zum Förderantrag für das Programm des Landes Hessen wurde die ganzheitliche interkommunale Smart-City-Strategie auf den Weg gebracht. Investitionen in die digitale Infrastruktur sollen Teil einer aktiven Standortpolitik sein und das Leben der Menschen vor Ort noch angenehmer gestalten und zugleich Ressourcen schonen. Die bereits installierte smarte Beleuchtung im Stadtpark wird als Beispiel genannt. Am Kiessee darf eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dazugehöriger Flächennutzungsplanänderung beschlossen und bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen waren, wurde im Stadtparlament bei der letzten Sitzung vor Sommerpause einstimmig der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Ein Umweltbericht mit Artenschutzgutachten war erstellt worden. Friedhofsgebühren müssen nach dem hessischen Gesetz für kommunale Abgaben grundsätzlich kostendeckend sein. Da Ende dieses Jahres die bisherige Gebührensatzung ausläuft, befasste sich der Arbeitskreis „AK Friedhof“ mit Bürgermeister Gottfried Störmer, Fraktionsvertretern und Verwaltungsmitarbeitern in einer Sitzung im März mit der Nachkalkulation. Aufgrund teilweise rückläufiger Fallzahlen kamen sie im Ergebnis zu einer teilweisen Erhöhung und auch Senkung der Gebührensätze bei einem einheitlichen Kostendeckungsgrad von 85 Prozent, mit Ausnahme der Kindergrabstätte. Diesen Vorschlägen stimmten die Stadtverordneten einstimmig zu. Die Gebührensatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt fünf Jahre. Ebenso einstimmig wurde der vierte Nachtrag zur Friedhofssatzung abgesegnet, in dem unter anderem festgelegt ist, dass wegen der Entwidmung des Friedhofs Lampertheim Mitte im Jahr 2045 die letzte Urnenbeisetzung bei vorgeschriebener 20-jähriger Ruhezeit nur noch bis Ende 2024 erfolgen kann. Hannelore Nowacki

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