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  • Mo., 25. Juli 2022, 08:56 Uhr
    ALEXANDER BAUER: Zweites Sonderförderprogramm ist mit zwei Millionen Euro ausgestattet 

    Sonderförderprogramm zur Unterstützung hessischer Sportvereine wird fortgesetzt

    KREIS BERGSTRASSE –„Das Förderprogramm der Landesregierung für Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie stark von Mitgliederverlusten betroffen waren, wird auch in 2022 fortgeführt. Das dazu geschaffene zweite Sonderförderprogramm ist mit zwei Millionen Euro ausgestattet und dient dazu, den Vereinen zusätzliche Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung möglich zu machen“, teilt der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU) mit.

    Schon im ersten Pandemiejahr 2020 verzeichnete der Landessportbund einen Mitgliederrückgang von 65.000 Personen. Mit dem in Reaktion hierauf von der Landesregierung aufgelegten ersten Sonderförderprogramm wurden über 190 Sportvereine mit mehr als drei Millionen Euro unterstützt.

    „Seit Pandemiebeginn 2020 haben wir den organisierten Sport mit sechs unterschiedlichsten Hilfs- und Unterstützungsprogrammen mit zusammen mehr als 17 Millionen Euro unterstützt. Das für die ganze Gesellschaft so wichtige Sportangebot unserer Vereine muss bestehen bleiben. Deshalb lässt das Land auch im dritten Pandemiejahr die hessischen Sportvereine nicht im Stich“, betont Bauer abschließend.

    So funktioniert die Coronahilfe zur Mitgliedergewinnung: Die Teilhabe am Programm ergibt sich aus der Anzahl der im Jahr 2021 insgesamt verlorenen Vereinsmitglieder. Maßgebend sind hierbei die Bestandserhebungen des Landessportbundes Hessen sowie der DLRG Hessen.  Ab einem um mindestens 50 Mitglieder zurückgegangen Mitgliederbestand greift ein dreistufiger Bemessungsschlüssel. Die Förderung reicht von pauschalen 5.000 Euro bzw. 7.500 Euro bis zu 100 Euro pro verlorenem Mitglied, sofern der Mitgliederverlust größer als 100 ist. Eine Sonderklausel berechtigt Vereine, die seit dem 01.01.2016 erhebliche infrastrukturelle Investitionen in das eigene Wachstum getätigt und dadurch nachweisbar mit einem Mitgliederwachstum gerechnet haben, ebenfalls zur Antragsstellung, die bis zum 30. September 2022 erfolgen muss.

    Alle antragsberechtigten Vereine wurden über das neue Programm zur Mitgliedergewinnung direkt per E-Mail mit allen notwendigen Unterlagen sowie einem Ministeranschreiben informiert. Vereine, die im Rahmen der Sonderklausel antragsberechtigt sind, können sich für eine individuelle Beratung telefonisch unter 0611/353 1822 sowie per E-Mail unter coronahilfen-sport@hmdis.hessen.de melden. zg

     

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