Christophorus-Wohnheim soll Kalkulation offenlegen / Bürgermeister Störmer reklamiert Umgangsformen
Stadt unter Druck? Erbbauzins halbieren?
Für den Bereich der Florianstraße – wo die Christophorus Wohnheim eG Bensheim fünf Wohngebäude für Flüchtlinge erstellen soll – ging es in der Stadtverordnetenversammlung um die Neufestlegung des Erbbauzinses. Archivfoto: Benjamin Kloos
LAMPERTHEIM – „Wir haben heute sehr viele Zuhörer“, merkte Stadtverordnetenvorsteherin Brigitte Stass zu Beginn der 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung an. Vor allem der Tagesordnungspunkt 6 war offensichtlich von großem Interesse, denn als über diesen Punkt abgestimmt war, verließen die meisten Zuschauer den Saal. Unter dem Stichwort „Grundstücksangelegenheiten“ ging es um die Neufestlegung des Erbbauzinses für den Bereich Florianstraße, wo die Christophorus Wohnheim eG Bensheim fünf Wohngebäude für Flüchtlinge erstellen soll. Nach dem Willen der Wohnungsbaugesellschaft soll der jährliche Erbbauzins völlig überraschend von ursprünglich 2 Prozent pro Quadratmeter und Bodenwert auf nun 1 Prozent herabgesetzt werden. Das bedeutet ein Betrag von 1,80 Euro pro Quadratmeter und Jahr, bei einem reduzierten Bodenwert von 180 Euro pro Quadratmeter. Als Begründung führt die Firma wirtschaftliche Gründe an, weswegen die Stadt Lampertheim bereits bei der Bodenbewertung mit einem geringeren Betrag zufrieden ist. Vertraglich festgelegt war der Erbbauzins zwischen der Stadt Lampertheim und der Christophorus Wohnheim noch nicht, wohl aber hatte die Stadtverordnetenversammlung am 26. März darüber einen Beschluss gefasst. Mittlerweile wurden die Gebäudegrundrisse an die neue Konzeption angepasst und in der SEBA-Sitzung am 7. Juli vorgestellt. Ein Bauantrag liegt der Verwaltung noch nicht vor, daher konnte auch keine Auskunft zum möglichen Baubeginn gegeben werden, wie der Stadtverordnete Gregor Simon (B90/Grüne) in seiner schriftlichen Anfrage gewünscht hatte. Aus der Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion wegen des Baus von Sozialwohnungen für Flüchtlinge im Baugebiet Rheinlüssen geht hervor, dass die Stadt mittlerweile auf dem privaten Wohnungsmarkt fündig geworden ist. Daher sei bis auf weiteres davon auszugehen, dass die derzeit geplanten acht neuen Wohngebäude für die erwarteten Zuteilungsquoten ausreichen werden. Der Stadtverordnete Dieter Meyer (CDU) meinte zum Bau von Flüchtlingsunterkünften in der Florianstraße: „Es war eine Sternstunde in dieser Stadtverordnetenversammlung und richtig, dass wir von der Zentralisierung Richtung dezentraler Unterbringung gegangen sind“. Nach wie vor ist die „menschenwürdige Unterbringung“ das Ziel aller Fraktionen, betonte Grünen-Fraktionsvorsitzender Helmut Rinkel. Mit der Christophorus Wohnheim eG habe sich für den Kreis, die Kommune und Flüchtlinge eine Win-Win-Situation ergeben. Die Grünen könnten damit leben, meinte Rinkel, beantragten aber eine Erweiterung des Beschlussvorschlages zur Offenlegung der Kalkulation durch die Christophorus Wohnheim eG. Während Fritz Röhrenbeck (FDP) das Verhalten der Christophorus Wohnheime „sehr suspekt“ hielt, fand Fraktionsvorsitzender Edwin Stöwesand (CDU), es sei bedenklich, „dass wir den Bodenrichtwert gesenkt haben“ und sogar die Grünflächen herausgerechnet hatten. „Wir haben etwas Bauchweh“, räumte Stöwesand ein, sei jedoch über den Änderungsantrag der Grünen froh. Erster Stadtrat Jens Klingler teilte mit, dass die Stadt Lampertheim mit 600.000 Euro in Anspruch genommen würde, wenn die Bürgschaft gezogen würde. Im Kreis werde die 1-Prozent-Regelung akzeptiert, berichtete Fraktionsvorsitzender Hans Hahn, da die Christophorus Wohnheim eG von der WI-Bank keine Fördermittel erhalten habe. Gab es Alternativen zur Christophorus Wohnheim eG, wie Röhrenbeck vermutet, hat man sich zu schnell auf diese Wohnungsbaugesellschaft festgelegt? Rinkel betonte: „Es gab keine Alternativen“ – weil sich kein anderer Investor gemeldet hatte. Wenn die Kalkulation stimme, meinte Rinkel, gehe es voran. Mit dem Zusatzantrag der Grünen wurde der Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung angenommen. Fritz Götz erinnerte an eine ähnliche Situation vor 23 Jahren, als die Stadt dann in Eigenregie baute. Wegen der Haushaltslage sei dies nicht mehr möglich. Der Bebauungsplan für die „Andreasstraße – Ringstraße“ mit Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung wurde von den Stadtverordneten einstimmig beschlossen. Dabei geht es um eine Plangebietsgröße von 4.337 Quadratmetern. Bei einer Enthaltung stimmte die Versammlung für die Neuvergabe der Stromkonzession für das Stadtgebiet Lampertheim über 20 Jahre an die kommunalen Versorger Energieried und GGEW. Obwohl die Schotterung der Gärten im Baugebiet Rosenstock III nach Bauvorgaben nicht zulässig ist, nimmt diese Art der Gartengestaltung zu. Die Stadtverordneten haben dem Antrag von SPD und Grünen mehrheitlich zugestimmt, der Schotterung entgegenzutreten, ohne diejenigen zu benachteiligen, die sich an die Vorgaben halten. Dabei gehe es um das Mikroklima in der Stadt und den ökologischen Ausgleich.
Syrien-Flüchtlinge bei der Registrierung im Libanon – viele Familien versuchen vor den Grauen des Krieges weiter nach Europa zu gelangen. Foto: UNHCR/F.Juez
Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Resolution zum TTIP und TiSA
Auf Antrag der SPD und Grünen haben sich die Stadtverordneten mehrheitlich gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP und das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen TiSA ausgesprochen, sofern es in die kommunale Daseinsvorsorge eingreift. Nach kontroverser Debatte wurde die Resolution mit 25 Ja-Stimmen, zweimal Nein und 8 Enthaltungen angenommen, die ähnlich bereits vom hessischen Städtetag verabschiedet worden war. Marius Schmidt, SPD-Spitzenkandidat für die Kommunalwahl 2016, begründete die Resolution mit dem Ziel „Öffentlichkeit zum Thema zu schaffen“. Gleich zu Beginn der Sitzung hatte Lisa Galvagno (CDU) beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Zur Argumentation zog sie das Grundgesetz und die Rechtsprechung heran und zitierte aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der es nicht als Aufgabe der Kommunen ansehe, sich zum Thema zu äußern.
Bürgermeister Störmer reklamiert Umgangsformen
„Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildete Leute, die für ihre Arbeit auch gelobt werden möchten“, sagte Bürgermeister Gottfried Störmer den Stadtverordneten. Der Umgangston war jedoch öfter weniger freundlich, wie Störmer an zwei Beispielen deutlich machte. Stadtverordnete hatten Vorlagen abwertend kommentiert: „Diese Vorlage ist ein Witz“ oder „Schrott“ zitierte der Bürgermeister die Äußerungen. „Bitte prüfen sie kritisch und auch streng, aber nicht abwertend und beleidigend – das brauchen wir nicht“, appellierte Störmer an die Parlamentarier. Hat die Verwaltung einen rechtswidrigen Bebauungsplan in die Welt gesetzt? Diesem Vorwurf trat Bürgermeister Störmer entgegen. Die Frage der Rechtswidrigkeit hatte Stadtverordneter Gregor Simon (B90/Grüne) schriftlich eingereicht und wurde bereits schriftlich beantwortet. Störmer stellte klar, dass in diesem konkreten Fall die damalige Rechtslage von 1985 galt und die Fachaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, seine Genehmigung erteilt hatte. Auch das Thema nicht öffentliche Tagesordnungspunkte in Ausschüssen hatte im Vorfeld hohe Wellen geschlagen. Die Verwaltung schlage vor, aber letztendlich bestimme das jeweilige Gremium, ob dieser Punkt öffentlich oder nicht öffentlich abgestimmt werde. Störmer machte deutlich: „Wir sind als Verwaltung an dieser Stelle nicht im Boot“. Hannelore Nowacki