Di., 30. Dezember 2014, 15:43 Uhr
Beseitigung von Eis und Schnee durch Grundstückseigentümer
Städtischer Winterdienst im Einsatz
LAMPERTHEIM - Die Technischen Betriebsdienste der Stadtverwaltung Lampertheim befinden sich seit Wochenanfang mit 48 Personen im Wintereinsatz. In erster Linie werden die Hauptverkehrswege, die sich in der Unterhaltspflicht der Stadt befinden, sowie die Brücken, Bushaltestellen und Radwege vom Schnee geräumt. Ebenso werden städtische Einrichtungen, wie beispielsweise die Friedhöfe, in der Kernstadt, wie auch in den Stadtteilen, in den Winterdienst einbezogen.
Ab ca. 6 Uhr wurden mit Hilfe der Lastkraftwagen, Unimog und Kleinschlepper rund 230 Straßenkilometer geräumt. Fußtrupps haben mehr als 100 laufende Kilometer vom Schnee befreit. Dabei sind ca. 25 Tonnen an Streugut verbraucht worden. Die städtischen Vorräte reichen je nach Art und Umfang des weiteren Wintereinsatzes noch bis Anfang der nächsten Woche. Sicherheitshalber wurde bereits Streumaterial nachgeordert.
Was bedeutet die Räumpflicht?
Nachdem sich der Winter bereits mit Schneefall in den letzten Tagen stark bemerkbar gemacht hat, möchte die Stadt Lampertheim nochmals auf die Bestimmungen der § 7 und § 8 der Straßenreinigungssatzung bezüglich der Beseitigung von Eis und Schnee hinweisen.
Zur Räumung verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke. Bei Schneefall sind die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Meter zur räumen. Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.
Der gesamte Text der Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Lampertheim über den Link http://www.lampertheim.de/buergerservice- rathaus/verwaltung/ortsrecht/ abrufbar. zg