Sie sind hier:
Startseite
» Nachrichten » Tanz der Bässe: Absage aus Gründen der Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten
Fr., 05. Dezember 2014, 22:53 Uhr
Stellungnahme der Stadtverwaltung Lampertheim / Illegalen Drogenhandel auf städtischem Grundstück verhindern
Tanz der Bässe: Absage aus Gründen der Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten
LAMPERTHEIM - Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um den „Tanz der Bässe" bezieht die Stadtverwaltung Lampertheim wie folgt Stellung: Die Veranstaltung „Tanz der Bässe“ wurde in Lampertheim erstmals im Jahr 2012 auf dem Gelände der Biedensand-Bäder durchgeführt. Es handelt sich um eine in der Region bekannte Veranstaltung, die eine Vielzahl junger Menschen anzieht. Leider ist häufig mit solchen Veranstaltungen verbunden, dass neben dem Musikerlebnis junger Menschen auch illegaler Drogenkonsum und Handel einhergehen.
Zur Durchführung der Tanz der Bässe hat die Biedensand-Bäder GmbH einen Teil des Schwimmbadgeländes an den Veranstalter vermietet. Die ordnungsbehördlichen Belange beschränkten sich bei den Veranstaltungen auf die gaststättenrechtlichen Vorschriften (Alkoholausschank etc.) und die Vorgaben der Versammlungsstätten- richtlinien (Fluchtwege, Notausgänge usw.).
Im Nachgang zu der ersten Veranstaltung im Jahr 2012 wurden seitens der Polizeistation Lampertheim und des Polizeipräsidiums Darmstadt von einer nicht geringen Anzahl von sogenannten „Drogenaufgriffen“ im Umfeld der Veranstaltung im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen bei der Zu- und Abfahrt zu der Veranstaltung berichtet.
Dies hatte zur Folge, dass die Veranstaltung im Jahr 2014 sowohl von der hiesigen Ordnungsbehörde als auch von der Polizeistation besonders beobachtet und Kontrollen anreisender Besucher durchgeführt wurden.
Es erfolgten zielgerichtete Kontrollen, wobei die Beamten eine hohe Aggressionsbereitschaft feststellten. Nahezu jede Kontrollaktion brachte Drogen zum Vorschein. Intensivere Kontrollen wurden dadurch verhindert, dass zwei Widerstandshandlungen umfangreiche Folgemaßnahmen anschlossen. Zwei Beamte mussten verletzt, einer davon schwerverletzt, ihren Dienst einstellen und waren in der Folge einige Zeit dienstunfähig.
Seitens der Stadtverwaltung stellt sich nun die Frage, ob ein städtisches Unternehmen wie die Biedensand-Bäder GmbH den Boden für eine solche Veranstaltung bietet, um einen illegalen Drogenhandel zu ermöglichen.
Da eine Untersagung der Veranstaltung nicht möglich ist, hat der Bürgermeister die Biedensand-Bäder GmbH angewiesen, von einer Vergabe der Flächen im Jahr 2015 bzw. grundsätzlich Abstand zu nehmen. Sicherlich ist dies keine populäre Entscheidung, dennoch ist sie nach Überzeugung des Bürgermeisters Gottfried Störmer zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten erforderlich. zg